Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Steuerlamm
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Steuerkern
1Steuerknecht
2Steuerknecht
Steuerkollegium
Steuerkommissar
Steuerkommission
Steuerkonstitution
Steuerkontingent
Steuerkorn
Steuerkreditor
Steuerlamm
, n.
Lamm als Naturalabgabe
vgl.
Steuerschwein
- des ersten D. in der A. dient ein muttel habern, einen metzen weised habern, einen halben metzen chorns, funfzehen pausteuer, zehen weinph., zwen snitph., einen vischph., zwo zinspalten, ein steuerlamp, ein schulter, ein huen14. Jh. ÖstUrb. I 1 S. 260Faksimile - digitalisiert im Rahmen von "austrian literature online (ALO)"