Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Steuermanual

Steuermanual

, n.

auch lat. flektiert
wie Steuerregister 
vgl. Manual
  • wann grundstuͤck von einem unterthan auf den andern kommen, soll man einem die steuer ab, und dem andern zuschreiben, und solche nicht doppelt einbringen, der rentmeister soll auf die steuer-manualia gegen die landschaftlichen quittschein halten, und sich erkundigen, wohin der ueberschuß verwendet worden
    1669 Kreittmayr 552
  • so sind ... aus der steigerwaldischen steuer-matricul und selbigen steuer-manualien die extractus uͤbergeben worden, woraus zu ersehen, daß herr v.S. ... mit 2 fl. ... sich eingeleget befindet
    1764 Cramer,Neb. 38 S. 13
  • einen beglaubten extract der ... rittermatricul, nebst dem ... bereits producirten steuermanual [einzuschicken]
    1782 Moser,NStaatsR. Zus. III 937