Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Steuerobereinnehmer

Steuerobereinnehmer

, m.

höhergestellter Steuereinnehmer mit Leitungs- u. Aufsichtsfunktion
  • von denen steur-ober-einnehmern [ist] die beschwerung vorkommen, daß einige von denen beampten ... deren zu lieffern habende steuergelder ... an ... geringen sorten lieffern
    1700 HessSamml. III 455
  • dem land-tags-abschied ... zufolge soll die wehlung derer steuer-ober-einnehmer unter den stroͤhmen einer jeden lege-stadt der billigkeit nach alterniren
    1770 HessSamml. II 244