Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Steuerobligation

Steuerobligation

, f.

Schuldverschreibung (I) einer steuereinnehmenden Stelle, die mit Einnahmen aus künftigen 1Steuern (V) abgesichert ist
  • [wann] einer eine steuer-obligation in solutum durch tausch, kauff, oder sonsten an sich bringen will, soll solches ... dergestalt geschehen, daß einer mit seinen cedenten vor dem gerichte erscheine, alldar beyde, warum, wie hoch und uf was masse solche obligation verhandelt ... aufzeichnen lassen
    1661 CAug. II 1487
  • steuer-schein oder steuer-obligation ist eigentlich nichts anders, als ein schrifftliches bekaͤnntniß, daß jemand die darinne enthaltene summe wuͤrcklich bey der steuer entweder von freyen stuͤcken niedergeleget, oder aber, auf jener ihr ersuchen derselben als ein ordentliches darlehn vorgeschossen
    1744 Zedler 39 Sp. 2081
  • steuerobligationen haben noch mehr als domänenpfandbriefe die natur von staatspapieren, wenn sie auch von gutsbesitzern ausgestellt sind
    1810 Mamroth,PreußStaatsBest. 205
unter Ausschluss der Schreibform(en):