Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Steuerobligation
Artikel davor:
2Steuermeister
Steuermeisteramt
Steuermoderation
1steuern
2steuern
Steuernachlassung
Steuernanlegen
Steuerntragen
Steuerobereinnahme
Steuerobereinnehmer
Steuerobligation
, f.
Schuldverschreibung (I) einer steuereinnehmenden Stelle, die mit Einnahmen aus künftigen 1Steuern (V) abgesichert ist
bdv.:
Steueranweisung,
Steuerschein (I)
vgl.
Kassenobligation
- [wann] einer eine steuer-obligation in solutum durch tausch, kauff, oder sonsten an sich bringen will, soll solches ... dergestalt geschehen, daß einer mit seinen cedenten vor dem gerichte erscheine, alldar beyde, warum, wie hoch und uf was masse solche obligation verhandelt ... aufzeichnen lassen1661 CAug. II 1487Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- steuer-schein oder steuer-obligation ist eigentlich nichts anders, als ein schrifftliches bekaͤnntniß, daß jemand die darinne enthaltene summe wuͤrcklich bey der steuer entweder von freyen stuͤcken niedergeleget, oder aber, auf jener ihr ersuchen derselben als ein ordentliches darlehn vorgeschossen1744 Zedler 39 Sp. 2081
- steuerobligationen haben noch mehr als domänenpfandbriefe die natur von staatspapieren, wenn sie auch von gutsbesitzern ausgestellt sind1810 Mamroth,PreußStaatsBest. 205Faksimile - in Google Books