Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Steuerpflicht
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Steuernanlegen
Steuerntragen
Steuerobereinnahme
Steuerobereinnehmer
Steuerobligation
Steuerordnung
Steuerparifikation
Steuerpatent
Steuerperson
Steuerpfennig
Steuerpflicht
, f.
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Verpflichtung, Schuldigkeit (I) zur Abgabe von 1Steuern (III, IV u. V); auch als Last (II)
vgl.
Steuerntragen
- das ist die ursach, warum wir allhie ... von etlichen langobardischen haͤndeln was mit eingefuͤhrt, weil nemlich ein gut theil von Crain ihnen mit steur-pflichten verwandt gewesen1689 Valvasor,Krain IV 2 S. 243Faksimile - digitalisiert von der Herzog August Bibliothek Wolfenbüttel
- [daß er] die armen leute nicht gar zu sehr beschwere, die territorial jurisdiction, lehn und steur-pflichten ungekraͤnckt lasseH.L. Gude, Staat von Chur-Pfaltz (1705) 35
- alle wohnhaͤuser uͤberhaupt ... werden in der regel der steuerpflicht unterworfen1788 HdbchÖstGes. XV 258Faksimile - digitalisiert im Rahmen von ALEX - Historische Rechts- und Gesetzestexte Online
- daß ihr ... edelhof mit dem zu seinem umfang gehoͤrigen hof und hofraithe, auch lustgarten, so wie es bei der besteurung unserer eigenen domainen geschiehet, ausser anschlag und steuerpflicht bleibe1807 SammlBadStBl. I 483