Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Steuerregister
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, n.
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amtl. Verzeichnis der steuerlich zu veranlagenden Güter, Grundstücke, Vermögen, auch Gewerbe und Einnahmen der steuerpflichtigen Personen eines Steuerbezirks, zT. unter Angabe des jeweils veranschlagten Werts; auch: Verzeichnis der beim Steuertermin geleisteten 1Steuern (III od. V) und der Steuerschulden (I)
bdv.:
Steueranschlag (III),
Steueranschlägbuch,
Steuerauszugrodel,
Steuerbeschreibung,
Steuerbrief (I),
Steuerbuch,
Steuermanual,
Steuerprotokoll,
Steuerrodel,
Steuerrolle,
Steuerspezifikation,
Steuerverzeichnis
- [die stende haben] ainer gemainer landsteuer, nemlichen aufs pfund vermögens acht pfenning anzulegen und nach den steuerregistern [einzebringen bewilligt]1544 BairFreibf. 148Faksimile - digitalisiert im Rahmen von "austrian literature online (ALO)" - digitalisiert im Rahmen von "austrian literature online (ALO)"
- seint wir ... entschlossen, alle die obvermelten stuckh ... für allen und den ganzen steuerrest, wie der in den steursregistern befunden, anzunemben1571 JbKunsthistKaiserh. 12 (1891) p. 38
- [Übschr.:] schatz- oder steuerregister der k.m. im schweidnitzischen weichbildt1575 CDSiles. 27 S. 225
- derer von adel ihre gutter wehren alle außgemessen unnd uffs genaueste in das steuerregister gebracht, also das nicht ein groschen davon unterschlagen und das geringste stugk frey sein köntte1607 ActaBrandenb. III 66
- es sollen auch die steureinnehmer ... die steurregister, in guter verwahrung aufm rathause [halten]1613 NeumarktRb. 297
- bewilligen wuͤr den ienigen aus unseren adelichen landtsessen, welche hofmarchen haben, daß sy fuͤrterhin von denen unterthanen so in demselbigen seßhaft, die steuern ... vermoͤg der ihnen zu solchem ende eingehandigten steuer register einbringen1620 Hormayr,SüddArch. I 9Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- [daß dieselben landsteurn] mehrmahlen angesagt werden müessen, aber dannoch nit zu der bezahlung kommen, das dahero die steirregister niemahlen richtig oder bezalt werden mögenMitte 17. Jh. OÖsterr./ÖW. XV 262
- [euch wird befohlen,] daß ihr ... alle in ewerer ... stadt vnd ampt befindliche stewrbahre guͤter, zinsen, gefaͤlle, nutzungen, gewerbe vnd handthierungen ... vffzeichnet ... vnd dieses ewer also verfertigtes vnd rectificirtes steur register jnnerhalb monatsfrist anhero einschicket1654 HessSamml. II 221Faksimile (ca. 331 KB)
- welcher etwas verschweiget oder vertuschet, den sollen sie [beamte] ... straffen und von den eingebrachten strafen ein drittheil in dem steuer-register berechnen1678 AltenburgSamml. I 622Faksimile - in Google Books
- das steuer-register meritirt plenam fidem, daher wo schon einer etwas von guͤtern verkaufft, muß er doch so lang die steuern davon zahlen, biß er den neuen kauffer anzeiget1705 KlugeBeamte I2 443Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- daß in disem periodo die erste land-tafel oder steur-register von den bayrischen land-staͤnden verfasset [wurde]1769 Moser,RStändeLand. 642Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- ein solches fluhrbuch ist hoͤchst nuͤtzlich ... denn kann man daraus ersehen, wer ehedem eigenthuͤmer und besitzer dieses oder jenen ackers gewesen und kann daraus ein richtig steuerregister gemacht werden1780 Gabcke,DorfBauernR. 69Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- nothwendige aufsicht, daß ... die steuerregister und praͤstations-tabellen berichtigt [werden]1810 Rabe,PreußG. X 332Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)