Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Steuerreichung

Steuerreichung

, f.

wie Steuererlegung 
  • bauer, burger und edelmann ... seynd mit contributionen ... so weit ausgeschoͤpffet, daß sie die ihren rechtmaͤssigen herrn gebuͤhrende steuer-reichung nicht mehr erlegen koͤnnen
    DiarEurop. 33 (1676) App. 79
  • wann ein ins catastrum gebrachtes steuerbares gut an einen andern alienirt wird ... so ist der verkauffer ... zur verkauffung an eine solche person verbunden, die zur steuer-reichung geschickt ist
    1705 KlugeBeamte I2 443