Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Steuerreichung
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, f.
wie Steuererlegung
- bauer, burger und edelmann ... seynd mit contributionen ... so weit ausgeschoͤpffet, daß sie die ihren rechtmaͤssigen herrn gebuͤhrende steuer-reichung nicht mehr erlegen koͤnnenDiarEurop. 33 (1676) App. 79
- wann ein ins catastrum gebrachtes steuerbares gut an einen andern alienirt wird ... so ist der verkauffer ... zur verkauffung an eine solche person verbunden, die zur steuer-reichung geschickt ist1705 KlugeBeamte I2 443Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)