Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Steuerrevision

Steuerrevision

, f.

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auch lat. flektiert
Überprüfung, Berichtigung, Erneuerung des Steuerregisters 
  • daß seithero ... keine steuer-revision in unserm fuͤrstenthum und landen vorgegangen
    J.J. Müller, De catastris (Jena 1692) Bl. Dr
  • daß das steuer-register nach aenderung der zeiten und werths der guͤter auch geaͤndert und dahero steuer-revisones angesetzt werden sollen, welches einige von fuͤnff zu fuͤnff jahren vorzunehmen rathen
    1705 KlugeBeamte I2 443
  • [wann] in einem gantzen ammt die steur-revision expedirt, alßdann solle der commissarius von einem jeden orth solchen ammts eine tabell ... einschicken
    1713 Reyscher,Ges. XVII 1 S. 367
  • [das ritter-corpus ist befugt] steuer-revisionen oder renovationen auf den ritterguͤthern vornehmen zu lassen
    1783 Mader,ReichsrMag. II 7
  • der ... ort B. kan eben nicht unter die besten des landes gerechnet werden, weil bei der lezten steuer-revision ... der morgen acker ... zu 20 gulden geschaͤzt worden, da die aecker anderer orte eben dieses oberamts zu 28, 30 und 31 gulden angeschlagen worden
    PatrArch. 2 (1785) 384
unter Ausschluss der Schreibform(en):