Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Steuerrevision
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, f.
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auch lat. flektiert
Überprüfung, Berichtigung, Erneuerung des Steuerregisters
Überprüfung, Berichtigung, Erneuerung des Steuerregisters
- daß seithero ... keine steuer-revision in unserm fuͤrstenthum und landen vorgegangenJ.J. Müller, De catastris (Jena 1692) Bl. Dr
- daß das steuer-register nach aenderung der zeiten und werths der guͤter auch geaͤndert und dahero steuer-revisones angesetzt werden sollen, welches einige von fuͤnff zu fuͤnff jahren vorzunehmen rathen1705 KlugeBeamte I2 443Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- [wann] in einem gantzen ammt die steur-revision expedirt, alßdann solle der commissarius von einem jeden orth solchen ammts eine tabell ... einschicken1713 Reyscher,Ges. XVII 1 S. 367Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- [das ritter-corpus ist befugt] steuer-revisionen oder renovationen auf den ritterguͤthern vornehmen zu lassen1783 Mader,ReichsrMag. II 7Faksimile - digitalisiert im Rahmen des Projekts "Juristische Zeitschriften 1703 - 1830"
- der ... ort B. kan eben nicht unter die besten des landes gerechnet werden, weil bei der lezten steuer-revision ... der morgen acker ... zu 20 gulden geschaͤzt worden, da die aecker anderer orte eben dieses oberamts zu 28, 30 und 31 gulden angeschlagen wordenPatrArch. 2 (1785) 384