Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Steuertag
Artikel davor:
(Steuershafen)
Steuersignet
Steuersilber
(Steuersmann)
Steuersonderung
Steuerspezifikation
Steuerstock
Steuerstollen
Steuerstube
Steuersumme
Steuertag
, m.
Tag für die Steuererlegung; Steuertermin
bdv.:
Steuret
- ale die wyll er järlichen uff den gwonlichen stür tag sin stür ... legt und gybt, das sy ine alßdan für und für zuo einem burger achten und halten wöllend1553 SchweizId. XII 1039Faksimile - digitalisiert in der Onlineversion des Schweizerischen Idiotikons
- [daß] unser landaman ... einen geräumten steurtag ernennen ... auf welchen tag ein jeder sein steur ... bezahlen soll1562 Wüst,Policey I 350
- in welcher anzahl ... künftig das lantgericht zu den steurtagen sich versamblen wirdet1662 Tirol/ÖW. XVII 41
- auf dem land uͤbergiebt der bestellte brandmetzger oder beschauer ab dem von wirthen, brauern oder bauern geschlachteten viehe, die monatliche anzeige bey ihrer obrigkeit und diese bringt hierauf den aufschlag an steuer- oder anlags-taͤgen ... selbst ein1774 Wagner,Civilbeamte II 86Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- sollen in zukunft ... in 3 terminen die steuren eingehoben und hierzu jederzeit ein steuertag bestimmet, auch dazu 3 täge zuvor ordentlich angesaget werden1799 Nößlböck,Rohrbach 35