Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Steuerteilung

Steuerteilung

, f.

Aufteilung der Steuerhoheit unter mehreren 1Steuerherrn (II) 
  • so versprechen wir ... einer dem andern reciprocè, daß in solcher steuer-theilung der expedition, einhebung, anstellung und verfassung, keiner unter uns ... dem andern ... einigen einhalt thun solle
    1660 Lünig,RA. VIII 1 S. 514