Steuerverordnung, f.

Anordnung, Weisung, (gesetzliche) Verfügung zur Erhebung einer ¹Steuer (III od. V); oft mit detaillierten Regelungen zB. zu Steuerhöhe, Steuerhebung und Steuererlegung
  • wollen wir gesampte buͤrgermeister und rath ehister tagen eine gewisse steuer-verordnung verfassen, damit ein durchgehende allermoͤglichste gleichheit gehalten [werde]
    1651 DinkelsbühlPriv. 496 Faksimile
  • [commissarien sollen berichten,] wann die bediente wieder ... den klaren einhalt der steuer- und andern ... verordnungen handeln
    1686 CCMagdeb. V 54
  • die meiste ursach dießer außerachtlaßung ist die neye steirrverordnung, weill nach dießer verordnung auch die untere und obern auen stickh mit steürr und wuestung belegt wirdt
    1798 Tirol/ÖW. XVII 147