Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): steuerverpflichtet

steuerverpflichtet

, adj.

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wie steuerpflichtig 
  • das an statt einer unerschwinglichen und blutstelligen rantzon von fünff und zwentzig mal hundert tausent kronen ... sie sich zu immerwerenden steurverpflichten [sic] nachbarn unnd lehensleuten haben verbünden unnd jeglichs jar zwo million lötigs golts zugülten und zu gelten versprochen
    1590 Fischart,GeschKl.(N.) 399