Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): steuerverpflichtet
Artikel davor:
Steuertreiberamt
Steuerübernehmung
Steuerung
Steueruntereinnehmer
Steuerunterempfänger
Steuerurteil
Steuerverfassung
Steuerverkündung
Steuervermögen
Steuerverordnung
steuerverpflichtet
, adj.
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wie steuerpflichtig
- das an statt einer unerschwinglichen und blutstelligen rantzon von fünff und zwentzig mal hundert tausent kronen ... sie sich zu immerwerenden steurverpflichten [sic] nachbarn unnd lehensleuten haben verbünden unnd jeglichs jar zwo million lötigs golts zugülten und zu gelten versprochen1590 Fischart,GeschKl.(N.) 399