Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Steuerverrichtung

Steuerverrichtung

, f.

wie Steuererlegung 
  • wegen der stad T. ist für gut angesehen worden ... deroselbigen ansage vnd stewerverrichtung von dem lande deßelbigen fürstenthumbs zu separiren
    SchlesActaPubl. Jg. 1618 S. 24
unter Ausschluss der Schreibform(en):