Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Stiftsbank

Stiftsbank

, f.

der Äbtissin eines 1Stifts (I 3) vorbehaltene Kirchenbank
  • wegen der stiftsbank unten in der kirche, so ist verglichen, daß die vorderste bank nächst der türen privative einer zeitlichen äbtissin soll zustehen
    1696 Esser,Hohenlimb. 283