Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Stiftsbank
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Stiftsadel
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Stiftsamtmann
stiftsangehörig
Stiftsangehörige
Stiftsbank
, f.
der Äbtissin eines 1Stifts (I 3) vorbehaltene Kirchenbank
- wegen der stiftsbank unten in der kirche, so ist verglichen, daß die vorderste bank nächst der türen privative einer zeitlichen äbtissin soll zustehen1696 Esser,Hohenlimb. 283