Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Stiftsdienst
Artikel davor:
Stiftsadel
Stiftsalmosen
Stiftsamtmann
stiftsangehörig
Stiftsangehörige
Stiftsbank
Stiftsbediente
Stiftsbote
Stiftsdechant
Stiftsdiener
Stiftsdienst
, m.
I
für ein 1Stift (I) zu leistender Frondienst
- [schuldig] thu furen uth unseren buschen up unser abdien 8 voider holtz und dan noch thu leisten einen stiftzdienst, als alle andere unsers stiftz underdanen1589/90 WerdenUrb. II 739Faksimile - digitalisiert von der Universitäts- und Stadtbibliothek Köln
II
Abgabenleistung bzw. Frondienst für einen Stiftsherrn (III)
bdv.:
Frondienst,
Robot (I)
- es ist ... am mitihen dernah [sand gallen tag] stift- und traiddienst zu W. auf dem kastn einzunembenAnf. 16. Jh. OÖsterr./ÖW. XIV 553 [hierher?]
- daß ihr deme ... grundherrn ... allen gebuͤhrenden gehorsamb mit raichung der stifft-dienst und anderer schuldigkeit wie treue underthanen ... schuldig seyndGuggenberger,Form. 214