Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Stiftsgebäu
Artikel davor:
Stiftseinkünfte
Stiftseinwohner
Stiftsfabrik
stiftsfähig
Stiftsfähige
Stiftsfähigkeit
Stiftsfrau
Stiftsfräulein
Stiftsfundation
Stiftsfürst
Stiftsgebäu
, n.
zu einem 1Stift (I) gehöriges Bauwerk
- solt man nach absterben itziger zwen pröffenjunferen kein mehe ... annemen ... [ihre Pfründe] soll ... nach ihrem tode zu gemeinem capitelsnutze gelegt werden, kirch und stiftsgebeu damit gebeßert ... werden1583 ClarenbergUB. 351Faksimile - digitalisiert von der Universitäts- und Landesbibliothek Münster