Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Stiftsgefälle
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stiftsgebräuchlich
Stiftsgefälle
, pl.
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Einkünfte eines 1Stifts (I)
- [unßerm stiffts secretarien] wollen wir ... auß unßern munsterischen stifftsgefellen zweihundert reichsthaller neben ... der kost oder kostgeltt ... reichen1595 ZWestf. 59, 1 (1901) 149
- ebenmesig zalt ihme pfarhern stiftschaffner zu M. außer den stiftsgefellen daselbsten auch ein halb fuder wein1606 BadW. 73Faksimile (ca. 71 KB)
- [Übschr.:] dotation der academi zu C., vndt der communitet daselbstenn auß denn fritzlarischenn stifftsgefällenn1634 ZHessG.2 19 (1894) 322
- die closter-, canonicats- und stiffts-gefaͤlle1700 Struve,PfälzKHist. 848Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- die geistliche beneficien, canonicaten und stifts-gefaͤlle sind in der roͤmischen kirche die vornehmste stuͤtzen des adels1752 v.Loen,Adel 216
- [Frage:] ob der impetrant als bisheriger extracapitular einen solchen alternativen antrag auf abtretung der saͤmmtlichen stiftsgefaͤlle zu machen befugt sey, wo die drey aͤlteren capitularen ... mit ihrer pension zufrieden sind1806 Vahlkampf,Miszellen II 180Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)