Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Stiftsgefälle

Stiftsgefälle

, pl.

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Einkünfte eines 1Stifts (I) 
  • [unßerm stiffts secretarien] wollen wir ... auß unßern munsterischen stifftsgefellen zweihundert reichsthaller neben ... der kost oder kostgeltt ... reichen
    1595 ZWestf. 59, 1 (1901) 149
  • ebenmesig zalt ihme pfarhern stiftschaffner zu M. außer den stiftsgefellen daselbsten auch ein halb fuder wein
    1606 BadW. 73
  • [Übschr.:] dotation der academi zu C., vndt der communitet daselbstenn auß denn fritzlarischenn stifftsgefällenn 
    1634 ZHessG.2 19 (1894) 322
  • die closter-, canonicats- und stiffts-gefaͤlle 
    1700 Struve,PfälzKHist. 848
  • die geistliche beneficien, canonicaten und stifts-gefaͤlle sind in der roͤmischen kirche die vornehmste stuͤtzen des adels
    1752 v.Loen,Adel 216
  • [Frage:] ob der impetrant als bisheriger extracapitular einen solchen alternativen antrag auf abtretung der saͤmmtlichen stiftsgefaͤlle zu machen befugt sey, wo die drey aͤlteren capitularen ... mit ihrer pension zufrieden sind
    1806 Vahlkampf,Miszellen II 180