Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Stiftskleidung

Stiftskleidung

, f.

für die Mitglieder eines 1Stifts (I) vorgeschriebene Kleidung
  • soll sie [im Stift neu angenommenes stifftsfräulein] die stifftskleidung anlegen, der regentin die hand küßen, von derselben geküßet, demnechst von der viceregentin und übrigen stifftsfräulin und jungfern gegrüßet [werden]
    1671 Sillib,Neuburg I 232