Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Stiftsmittel

Stiftsmittel

, pl.

Sach- und Geldmittel eines 1Stifts (I) 
  • die roͤmisch-catholische adeliche stiftsjungfern zu S. moͤgen ihnen einen beichtiger bestellen, und soll demselben an statt seiner competenz die einkunft einer der hebdomadereien und ein mehreres aus gemeinen stifftsmitteln nicht gegeben werden
    1672/73 MatStatNrhWestf. I 2 S. 44
  • die gemeinen häuser und gebäude ... [sollen] aus gemeinen stiftsmitteln im stande gehalten werden
    1696 Esser,Hohenlimb. 282
  • stiftsmittel und renten, so ... in einem kanonikat ..., in elf und ein halb malter messehafer ... bestehen
    1706 JbWestfKG. 40/41 (1939/40) 227
unter Ausschluss der Schreibform(en):