Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Stiftsmittel
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Stiftsland
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Stiftslehenmann
Stiftsmann
stiftsmäßig
Stiftsmäßigkeit
Stiftsmesse
Stiftsmittel
, pl.
Sach- und Geldmittel eines 1Stifts (I)
- die roͤmisch-catholische adeliche stiftsjungfern zu S. moͤgen ihnen einen beichtiger bestellen, und soll demselben an statt seiner competenz die einkunft einer der hebdomadereien und ein mehreres aus gemeinen stifftsmitteln nicht gegeben werden1672/73 MatStatNrhWestf. I 2 S. 44
- die gemeinen häuser und gebäude ... [sollen] aus gemeinen stiftsmitteln im stande gehalten werden1696 Esser,Hohenlimb. 282
- stiftsmittel und renten, so ... in einem kanonikat ..., in elf und ein halb malter messehafer ... bestehen1706 JbWestfKG. 40/41 (1939/40) 227