Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Stiftssache
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Stiftspropst
Stiftsrat
Stiftsregierung
Stiftsrenten
Stiftsrentmeister
Stiftsroggen
Stiftssache
, f.
I
(Rechts-)Angelegenheit eines 1Stifts (I)
bdv.:
Kirchensache (II)
vgl.
1Sache (I)
- dieselbe [vicedechantin] soll uff die andern stiftsjungfern die uffsicht, ... ihnen auch ... in stifts- und kirchensachen ambts wegen zu befehlen haben1598 Stift Wunstorf/Sehling,EvKO. VI 2 S. 897Faksimile - digitalisiert von der UB Heidelberg
- stiffts- und capituls-sachen1626 Westphalen,Mon. IV 1197Faksimile - digitalisiert von der ULB Düsseldorf
- daß ... was bei gemeinen landtag von sämmtlichen stiffts-ständen circa usum et observantiam sowohl in eigenthums- als sonstigen stiffts-sachen attestiret wird, sowohl bei unserer land-cantzellei als sonst anderen gerichten observiret werden möge1720 SammlVerordnHannov. I 1Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- jeder chef des geistlichen departements hat die direktion aller geistlichen kirchen-, schul-, stifts- und klostersachen1785 Fischer,KamPolR. II 98Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
II
Abgabe an ein 1Stift (I)
- die geschwornen zůbotten allhie in der statt, wie auch der, so zu inzuͤchung der stifft- und st. johanserhuses sachen gebrucht wird, soͤllend ... beeydet werden1628 BernStR. VII 1 S. 323Faksimile - digitalisiert im Rahmen der "Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen online"