Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Stifttrinkgeld

Stifttrinkgeld

, n.

Geldabgabe als Ersatzleistung für den Stiftwein (II) 
  • was dann söllheuser sein, die von alters her dergleichen stiffttrinckgeld gegeben haben, dauon soll hinfüran für sollich trinckgeld acht phenning gegeben werden
    1526 MittSalzbLk. 27 (1887) 372
unter Ausschluss der Schreibform(en):