Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Stigma

Stigma

, n.

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(angeblich vom Teufel angebrachtes) Mal (II 2) am Körper einer vermeintlichen Hexe
  • [Verhör der Angeklagten] woher sie das mahl oder stigma auf dem rücken, darein sie keine empfindlichkeit und fühlniß gehabt, bekommen?
    1655 Wilhelm,HexProz. 79
unter Ausschluss der Schreibform(en):