Stillrecht, Stillenrechten, n.
Stillrecht, Stillenrechten, n.
Blutgericht, Hochgericht (III 1); auch die Gerichtssitzung, insb.: der Teil des Malefizprozesses (I), der unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfindet
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[malefitz-rechtstag:] nach verrichtetem gebett vnd vollendung deß gottsdiensts gehn pannrichter vnd beysitzer an das orth deß stillenrechtens vnd setzen sich der ordnung nach zu rath1630 Strnadt,Mat. 306
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ihnen ist auß vorher im stillrechten beschehener fürstellung bewust ... welcher massen ... ein malificant zu gefenckllichem verhafft gebracht worden1630 Strnadt,Mat. 306
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das malefiz- oder, wie man es zu nennen pfleget, das stillrecht mit zueziehung wenigist 7 oder 8 schöpffen zeitlich besezet1678 MittSalzbLk. 12 (1872) 413