Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Stillhalt

Stillhalt

, m.

im Rahmen des Stapelrechts erzwungener Aufenthalt von Flößen
  • dass sie, die obgemelden burgermeister und räte zu K. ... an ... herkommen, übung und gebrauch des gemelts stillhalts ... nicht irren
    1498 Gönnenwein,Stapelr. 422