Stillhalt, m.
Stillhalt, m.
im Rahmen des Stapelrechts erzwungener Aufenthalt von Flößen
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dass sie, die obgemelden burgermeister und räte zu K. ... an ... herkommen, übung und gebrauch des gemelts stillhalts ... nicht irren1498 Gönnenwein,Stapelr. 422