Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Still'lager
Artikel davor:
Stillgericht
Stillhalt
stillhalten
(Stillheimratswahrheit)
(Stillheit)
(stillichen)
(stillig)
Stilligkeit
stilliglich
stillingen
Still'lager
, n.
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I
milit. 1Lager (V) für längere Pausen auf Kriegsmärschen
- [die befehlshaber sollen] den kosten an- und abzugs, auch still laͤgers, zu erstatten schuldig seyn1559 RAbsch. III 172Faksimile (ca. 109 KB)
- damit der nächste weg genommen, nicht zu kleine tagereisen gemacht, auch nicht viel stillläger in unserem lande gehalten ... werden1651 ProtBrandenbGehR. IV 332Faksimile - in Google Books
- unter waͤhrendem marche, doch ohne deßwegen suchenden still-lagers, ehe ein und anders regiment aus einander gehet1683 Moser,StaatsR. 29 S. 419Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- [kriegs-commissariate werden] auf die vollstreckung derer in marschen, still-lagern und winterquartieren ... maasgebenden reichs-gesetzen angewiesen1758 Faber,NStaatskanzlei III 461
- [weil das ganze land] mit durchzuͤgen, still-lagern und andern kriegs-beschwerden ... mitgenommen wuͤrde1784 Bachmann,PfalzZwbrStaatsR. 174Faksimile - in Google Books
II
Nachtquartier (auf einer Reise), Reiseunterbrechung; für Boten, Kuriere: (bezahlte) Ruhe- oder Wartezeit, auch Zwangsunterbrechung
- boten-lohn: von ieder meil weges 1 gr. 6 pf., wann er traͤget oder nachts laͤufft 2 gr., vom still-lager des tages 2 groschen1651 CAug. I 1535Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- [der hochfuͤrstliche herr braͤutigam kam] biß nach F., allwo abermahls ein tag still-lager war1720 Lünig,TheatrCerem. II 396Faksimile - digitalisiert in Kooperation mit der Universitätsbibliothek Heidelberg