Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Still'lagergeld

Still'lagergeld

, n.

(einem Boten) für das Still'lager (II) zu zahlendes Geld
  • bottenläuffern: 15 [gr.] 18 pf. von einer meilweges bottschafft zu lauffen auf eine tagereise weit. 2 gr. jeden tag stillager geldt. ist der weg weit über eine tagereise ... muß mehr am botenlohn und stillägergeldt gegeben werden
    1622 G. Krause, Ludwig zu Anhalt-Cöthen I (Köthen 1877) 150