Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): still'liegen
Artikel davor:
stillhalten
(Stillheimratswahrheit)
(Stillheit)
(stillichen)
(stillig)
Stilligkeit
stilliglich
stillingen
Still'lager
Still'lagergeld
still'liegen
, v.
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mit Komp.-Vorstufen
I
inaktiv sein, untätig sein
- as ... uns goetzhues vurs. gerichte tzo S. eyn tzijt her neit geheget noch geoeft, sunder stille gelegen is1443 SiegburgWQ. 89Faksimile - digitalisiert von der Universitäts- und Stadtbibliothek Köln
II
hinterlegt werden, bleiben
vgl.
still (IV)
- es süllen auch alle phant hie stilligen virzehen tagum 1400 NÖsterr./ÖW. IX 342Faksimile (ca. 39 KB)
- nach solcher schäzung sollen die pfand drey tag hinter dem richter stil ligen und der gewerck soll die nechste drei tag nach der schazung losung darauf habenSchwazBergO. 1449/1756 Art. 2
- so ainer gephendt hat vmb ligends oder varends, als vmb zynns oder ander bekantlich schuld, sol das phand stilligen vierzehen tag1506 TirolHGO. 157Faksimile - in Google Books
- sollen die pfande drey tag auff losung still liegen1553 FerdBO. Art. 127Faksimile - digitalisiert in Kooperation mit der Universitätsbibliothek Heidelberg
- [essendte pfandt sollen] steen 3 tag, so es aber schreinspfandt sein, sollen die stilligen 2 vierzehn tag und 3 tag1587 Wilhelm,NBayrRpfl. 52
III
eine Reise unterbrechen; eine (auch unfreiwillige) Reiseunterbrechung, einen längeren Aufenthalt haben; (in einem Wirtshaus) übernachten
vgl.
Stilllager (II)
- chumpt ein man mit seiner war an den markcht in der wochen und leit do still unz auf den markchtag ..., so geit er zol und chain maut1414 NÖsterr./ÖW. XI 222Faksimile (ca. 44 KB)
- wo aber ain gasst bey ainem wirt ain zeitlanng stilligen vnnd mit jme ... vmb ain benanndts abkummen wolte, das solle auch zugelassen seinTirolLO. 1573 VI 15Volltext (und Faksimile) - in DRQEdit
- beweisliche muthwillige verursachte unkosten, des boten-lohns, stille-liegens, schreib-geldes1577/83 LünebRef. 651Faksimile - in Google Books
- etliche stätt ... da sie consulieren wellen, etwan zwen aus ihrem mittel neben dem stattschreiber gen Tüwingen abordnen und alda, bis sie von der facultät abgefertiget werden, in den würtsheusern mit grossen kosten stilliegen, da sie doch die acta nur bei einem botten uberschicken ... könden1595 WürtLTA.2 I 318
- kan der stand, durch dessen land der march gehet, verlangen, ... daß nicht ein stand mit den rast-taͤgen und stilleligen verschont und dagegen ein anderer ... damit prægraviret werde1747 Moser,StaatsR. 30 S. 207Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- versichert jemand ein schiff auf der hin- und herreise, so haftet der versicherer auch fuͤr die gefahr der zeit des stilliegens1766 PreußAssekuranz- u. HavereiO. § 56
IV
von Kapital: fest angelegt sein; auch: ertraglos sein; zinslos angelegt sein
- funff vonn jedem hundert gulden vertzinsung pro rata der zeit deß stilligenden gelts1550 DHandelsakten XIX 1 S. 54
- 4201 fl. 45 kr., so er auf der herrschafft habe, ligen ime still, die er sonnst jerlichen vber 400 fl. (erligs nun auf der khai. m. camer oder der khuniglichen) geniessen möcht1562 MittKrain 2 (1889) 211
- [S. lasse 300 g. bey yetzig khriegsleiff bis] 1. sept. 1636 ohne raichung ainichen zinss still ligen, von da ab sind sie ... zuverzinsen1634 Indersdorf II 329Faksimile (ca. 382 KB)
- [schuld-obligation: wir versprechen] solche gulden jaͤhrlichen ... solange solche unauffgesagt bey uns gemeiner statt still ligend verbleiben 5 pro cento zu verzinsenGuggenberger,Form. 267