Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Stillrecht
Artikel davor:
Stilligkeit
stilliglich
stillingen
Still'lager
Still'lagergeld
still'liegen
Still'lieggeld
Stillmesse
1(Stillnis)
2(Stillnis)
Stillrecht
, n., Stillenrechten, n.
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Blutgericht, Hochgericht (III 1); auch die Gerichtssitzung, insb.: der Teil des Malefizprozesses (I), der unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfindet
- [malefitz-rechtstag:] nach verrichtetem gebett vnd vollendung deß gottsdiensts gehn pannrichter vnd beysitzer an das orth deß stillenrechtens vnd setzen sich der ordnung nach zu rath1630 Strnadt,Mat. 306
- ihnen ist auß vorher im stillrechten beschehener fürstellung bewust ... welcher massen ... ein malificant zu gefenckllichem verhafft gebracht worden1630 Strnadt,Mat. 306
- das malefiz- oder, wie man es zu nennen pfleget, das stillrecht mit zueziehung wenigist 7 oder 8 schöpffen zeitlich besezet1678 MittSalzbLk. 12 (1872) 413