Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): stillschweigen/Stillschweigen
Artikel davor:
stillingen
Still'lager
Still'lagergeld
still'liegen
Still'lieggeld
Stillmesse
1(Stillnis)
2(Stillnis)
Stillrecht
(Stillsaße)
stillschweigen
, v.
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mit Komp.-Vorstufen
I
sich ruhig verhalten, nichts sagen; insb. als Verhaltensgebot
bdv.:
schweigen (I)
- welch aber in der schrann sein, sy haben allda zůrechten oder nit, die sollen stillschweygen, vnnd ir haͤnndl allda nit außtragen oder disputiernSteirLRRef. 1533 S. 7Volltext (und Faksimile) - in DRQEdit
- so die maister auff die kanden schlugen und still schweigen hiesen und zwaimal uff die kant geschlagen were, ainer nit still schwige, da soll ein ider uberfarer ... zwolff pfenning zur peene verloren haben1574 FrankfZftUrk. I 445
- [die kinder] sollen lernen, nicht allein reden, sondern auch stillschweigen1633 SchulO.(Vormbaum) II 785Faksimile - in Google Books
II
sich (zu etw.) nicht äußern, keine Stellung beziehen; auch als Form der impliziten Zustimmung
bdv.:
schweigen (II)
- bede sie der gefangen vur in czu sprechen. dez swigen sie stille1400 Erler,Ingelh. I 118
- schweigt er [der Eindringling] aber still [auf Anruf des Besitzers], kan er in vom leben zumb todt bringen, so soll er eren peim har nemen und sollen ziechen auf di gassen und leg 3 ₰ auf in1529 NÖsterr./ÖW. XI 13Faksimile (ca. 52 KB)
- wer geschmaͤcht würdet ... vnd darzu stillschwige oder mit dem schmaͤher darüber freündtlich gespraͤch oder geselschafft wissentlich hette [mag darnach nit klagen]1544 Perneder,Inst. 115vVolltext (und Faksimile), Ausgabe von 1544 - in DRQEdit
- ob in den fellen, da der herr mit bewilligen soll, von noͤten sei ein außgedruckte bewilligung: oder ob es genugk sei, wann er darzu stillschweiget1553 Zasius,LehnR.(Lauterbeck) O iijvVolltext (und Faksimile) - in DRQEdit
- [welche] lesterunge hören oder in ihren heusern wissentlich gedulden oder dazu stillschweigen und solchs der oberkeit des orts nicht ansagen ... die solle man ... auch strafen1556 Sachsen/Sehling,EvKO. I 1 S. 228Faksimile - digitalisiert von der UB Heidelberg
- [wolte] eyn mann vber gewissem ehebruche ... gantz vnnd gar stillschweigen, ... wird der richter ... wider den leichtfaͤrtigen mann handeln1565 Damhouder,Praxis 172rVolltext (und Faksimile) - in DRQEdit
- ob dann auch die contraͤct, welche in der vormuͤnder gegenwertigkeit verhandelt worden, dieselbigen aber dazu stillgeschwigen vnd nichts dawider redeten, krafft vnd wirckung haben?1576 Damhouder,Patrocinium 33Volltext (und Faksimile) - in DRQEdit
- gesetzt, der miethmann schweiget in dieser frist stille, ... so ist der contract stillschweigend erneuert1762 Wiesand 739Faksimile - in Google Books
III
keinen Anspruch stellen; nicht (rechtswirksam) aktiv werden, nicht handeln
bdv.:
schweigen (III)
vgl.
Stillschweigen (IV)
- wer dem andern eyn erb ansprech machet und nach der ansprach stille swiget jar und tag, das er mit ym um das selb erb nicht taidingetvor 1360 IglauOberhof 67Faksimile (ca. 216 KB)
- wer nit appelliert, dem ist von rechts wegen stillschweygen aufferlegt1566 Pegius,CodJust. 122rVolltext (und Faksimile) - in DRQEdit
- [da sye unseren underthanen uff einiche pfandt lyhen] und der underthan dasselbig in einem halben jahr nit lösen und still schwygen wurdt1575 Weiß,StraßbJud. 140
- so jemand anfaͤnget etliche gruͤnde oder eine erbschafft anzusprechen ... und laͤst von solcher ansprechung oder action ab, schweigt auch hernach von solcher sachen ein gantzes jahr und tage stille ... der wird hierdurch seines rechtens und gerechtigkeit verlustigBöhmStR. 1720 S. 281
Stillschweigen
, n., Stillschweigent, n.
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I
Schweigen, Nichtreden; ruhiges Verhalten
vgl.
Schweigen (I)
- das sie [botten] ... mit steckung der brieff an das thor ... begnuͤgt sein ... vnd mit stillschweigen sein strassen widerumb haimziehenSteirLRRef. 1574 Art. 33Volltext (und Faksimile) - in DRQEdit
- bevilcht haubtman dem diener, ein stillschweigen zu verruefen bei verlesung der freihait1588 NÖsterr./ÖW. IX 367Faksimile (ca. 50 KB)
- [es sollte einen bestelten marktrichter die gebührende ehr erzeuget werden,] hat in widerigen ein marktrichter daß stillschweigen aufzulegennach 1679 NÖsterr./ÖW. XI 86Faksimile (ca. 55 KB)
- bey der proposition und eroͤffnung des landtags ... wurde durch den landmarschallen das stillschweigen mit lauter stimme gebotten1770 Kreittmayr,StaatsR. 282Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
II
Nichtäußern; auch im Sinne einer Aussageverweigerung
- wird das stillschweigen des beklagten dermassen eine wůrckung einer bekantnuß auff sich tragen, das man ... gegen ihm mit der condemnation wird vollfahren moͤgen1591 Fischart,Daem. 219Faksimile (ca. 240 KB)
- [als de dener fraget de gemeine,] effte jemand ... wedder den einhelligen beroep [des Predigers] wat intobringen hadde ... desülve mit stillswygen ehren consenß antöget1594 Emden/Sehling,EvKO. VII 1 S. 483Faksimile - digitalisiert von der UB Heidelberg
- wirket das blose stillschweigen keine annemung1758 Estor,RGel. II 311Faksimile (ca. 137 KB)
- das bekannte spruͤchwort: keine antwort ist auch eine antwort, zeigt an, daß das stillschweigen zu einer zeit, da jemand reden konnte und sollte, fuͤr ein gestaͤndniß gelte1798 RepRecht II 100Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- das stillschweigen wird nur bei gerichtlichen streitverhandlungen für ein geständniss angesehen1815 Gönner,EntwGesB. I 157Faksimile - digitalisiert vom Max-Planck-Institut für europäische Rechtsgeschichte
III
Nichterwähnung, Nichtnennen
vgl.
stillschweigen (II)
- die muter oder der muͤterlich großuatter habendt nit von noͤten ire kinder erben zu setzen oder zu enterben, sunder sy moͤgendt sy mit stillschwigen fürgon vnd vnterlassen. denn das stillschwigen der muter oder des muterlichen großuatters ... dut so fil alß das enterben des vattersMurner,Inst. 1519 Bl. 48vVolltext (und Faksimile) - in DRQEdit
- wo aber ein kriegsman in der rüstung ein testament mechte vnd seine kinder ietz oder nachgeboren nit mit nammen enterbt, sunder mit stilschweigen für gat, vnd wol wißte das er kinder het, sol sein stilschweigens fürgon für ein enterben erachtet werden1521 Murner,KaisStatR. S iivVolltext (und Faksimile) - in DRQEdit
- wenn aus mehreren kindern, deren daseyn dem erblasser bekannt war, eines ganz mit stillschweigen uͤbergangen wird, so kann es ebenfalls nur den pflichttheil fordern1811 ÖstABGB. § 776Faksimile - digitalisiert vom Max-Planck-Institut für europäische Rechtsgeschichte
IV
Verzicht auf das Einlegen von Rechtsmitteln; Verzicht auf alle Ansprüche; häufig im formelhaften Gebot des ewigen Stillschweigens
- [darumb pit jch,] mich von gethaner clag zuenntledigen, dem clager deßhalben ewigs stillschweygen aufzeladen1520 BairGO. 42rVolltext (und Faksimile) - in DRQEdit
- soll alßdann dem diffamanten ... eyn genante zeit sein klag fürzubringen, mit dem anhang, wann er das nit thet, daß jme eyn ewig stillschweigen auffgelegt sein soll, angesetzt [werden]RKGO. 1555 II 25Volltext (und Faksimile) - in DRQEdit
- [von dem gericht ist zu begehren,] wo solches [klage] innerhalb derselbigen zeit nit geschehe, ihme, dem kläger gegen den beklagten in angestelter forderung ein ewig stillschweigen auffzulegen1564 JülichLR. 165Faksimile (ca. 215 KB)
- wan nun der erbfrid vnd ban gewirckt ... soll derselbe innerhalb einem iahr seine klage jegen dem keuffer derentwegen außfuͤren, oder ... sol jme ein ewig stilschweigent aufferlagt sein1583 HadelnLR. II 11Volltext (und Faksimile) - in DRQEdit
- [solle dem diffamanten ein gewisse zeit, seine clag fuͤrzubringen] mit dem anhang, wann er daß nicht thut, daß jhme ein ewig stillschweigen auffgelegt sein solle, angesetzt ... werdenFrkLGO. 1619 II 2 § 5Faksimile - digitalisiert in Kooperation mit der Universitätsbibliothek Heidelberg
- ist der pupill seine spruͤch ... inner den nechsten 10 jahren nach erlangter vogtbarkeit fuͤrzubringen oder im widrigen ein ewiges stillschweigen zuhalten schuldig1669 ÖGerhabO. 425Faksimile - digitalisiert von der Universitätsbibliothek Heidelberg
- daß er ... seine wieder hiesige kambmacher ausgesprengte diffamation wie zu recht gnugsam erweisen oder in entstehung dessen mit einem ewigen stillschweigen zu belegen seyn solle1689 Beier,Schelten 129Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- schliesset das auffgebot diejenigen, so sonst einen rechtmaͤßigen anspruch hatten, wenn sie sich zu rechter zeit nicht angeben, aus und legt ihnen ein ewig stillschweigen auf1709 Titius,GeistlR. 597Faksimile (ca. 153 KB)
- daß ersterem [aufforderer] sein recht auszufuͤhren aufgetragen, in ermanglung dessen aber das ewige stillschweigen diesfalls aufgeleget werde1781 ÖstAGO. § 66
- bleibt dem richter nichts mehr uͤbrig als auf die von dem provokanten angebrachte ungehorsamsbeschuldigung die angedrohete strafe des ewigen stillschweigens nun wirklich zu erkennen1801 RepRecht VI 195Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ) - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
V
Verschwiegenheit, Geheimhaltung; Schweigepflicht
- wann die zeugen jr kundtschafft geben vnd gethon haben, als dann vnd darnach wirt jn solchs stillschweigen aufferlegt1553 Gobler,StatB. 133vVolltext (und Faksimile) - in DRQEdit
- wann der zeuge auff die fragstuͤcke vnd beweiß articul abgehoͤret ist, sol demselben die aussage ... fuͤrgelesen ... vnd ihm als dann ein stillschweigen aufferlegt werden1603/05 HambGO. XXVIII 27
- [die kanzleypersonen sollen] uͤber die ihnen anvertrauten geschaͤfte ... stillschweigen beobachten1791 Malblank,Kanzleiverf. I 237Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
VI
implizite Zustimmung
- der vatter [hat] die diebstähle verhelet, auch selbst mit antheil daran genohmen und durch sein boßhaften convenienz und stillschweigen approbiert1745 Schindler,VerbrFreib. 71
VII
Unerwähntsein, Vergessenheit; in Stillschweigen stellen dem Vergessen anheimgeben
- wir haben aber das alter inn sollicher ehre gehalten, das wir keines wegs geduldet, die namen der weysen inn stillschweygen zestellen1566 Pegius,CodJust. 110vVolltext (und Faksimile) - in DRQEdit