Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): stillschweigen/Stillschweigen

stillschweigen

, v.

mit Komp.-Vorstufen

I sich ruhig verhalten, nichts sagen; insb. als Verhaltensgebot
  • welch aber in der schrann sein, sy haben allda zůrechten oder nit, die sollen stillschweygen, vnnd ir haͤnndl allda nit außtragen oder disputiern
    SteirLRRef. 1533 S. 7
  • so die maister auff die kanden schlugen und still schweigen hiesen und zwaimal uff die kant geschlagen were, ainer nit still schwige, da soll ein ider uberfarer ... zwolff pfenning zur peene verloren haben
    1574 FrankfZftUrk. I 445
  • [die kinder] sollen lernen, nicht allein reden, sondern auch stillschweigen 
    1633 SchulO.(Vormbaum) II 785
II sich (zu etw.) nicht äußern, keine Stellung beziehen; auch als Form der impliziten Zustimmung
  • bede sie der gefangen vur in czu sprechen. dez swigen sie stille 
    1400 Erler,Ingelh. I 118
  • schweigt er [der Eindringling] aber still [auf Anruf des Besitzers], kan er in vom leben zumb todt bringen, so soll er eren peim har nemen und sollen ziechen auf di gassen und leg 3 ₰ auf in
    1529 NÖsterr./ÖW. XI 13
  • wer geschmaͤcht würdet ... vnd darzu stillschwige oder mit dem schmaͤher darüber freündtlich gespraͤch oder geselschafft wissentlich hette [mag darnach nit klagen]
    1544 Perneder,Inst. 115v
  • ob in den fellen, da der herr mit bewilligen soll, von noͤten sei ein außgedruckte bewilligung: oder ob es genugk sei, wann er darzu stillschweiget 
    1553 Zasius,LehnR.(Lauterbeck) O iijv
  • [welche] lesterunge hören oder in ihren heusern wissentlich gedulden oder dazu stillschweigen und solchs der oberkeit des orts nicht ansagen ... die solle man ... auch strafen
    1556 Sachsen/Sehling,EvKO. I 1 S. 228
  • [wolte] eyn mann vber gewissem ehebruche ... gantz vnnd gar stillschweigen, ... wird der richter ... wider den leichtfaͤrtigen mann handeln
    1565 Damhouder,Praxis 172r
  • ob dann auch die contraͤct, welche in der vormuͤnder gegenwertigkeit verhandelt worden, dieselbigen aber dazu stillgeschwigen vnd nichts dawider redeten, krafft vnd wirckung haben?
    1576 Damhouder,Patrocinium 33
  • gesetzt, der miethmann schweiget in dieser frist stille, ... so ist der contract stillschweigend erneuert
    1762 Wiesand 739
III keinen Anspruch stellen; nicht (rechtswirksam) aktiv werden, nicht handeln
  • wer dem andern eyn erb ansprech machet und nach der ansprach stille swiget jar und tag, das er mit ym um das selb erb nicht taidinget
    vor 1360 IglauOberhof 67
  • wer nit appelliert, dem ist von rechts wegen stillschweygen aufferlegt
    1566 Pegius,CodJust. 122r
  • [da sye unseren underthanen uff einiche pfandt lyhen] und der underthan dasselbig in einem halben jahr nit lösen und still schwygen wurdt
    1575 Weiß,StraßbJud. 140
  • so jemand anfaͤnget etliche gruͤnde oder eine erbschafft anzusprechen ... und laͤst von solcher ansprechung oder action ab, schweigt auch hernach von solcher sachen ein gantzes jahr und tage stille ... der wird hierdurch seines rechtens und gerechtigkeit verlustig
    BöhmStR. 1720 S. 281
unter Ausschluss der Schreibform(en):
unter Ausschluss der Schreibform(en):

Stillschweigen

, n., Stillschweigent, n.


I Schweigen, Nichtreden; ruhiges Verhalten
  • das sie [botten] ... mit steckung der brieff an das thor ... begnuͤgt sein ... vnd mit stillschweigen sein strassen widerumb haimziehen
    SteirLRRef. 1574 Art. 33
  • bevilcht haubtman dem diener, ein stillschweigen zu verruefen bei verlesung der freihait
    1588 NÖsterr./ÖW. IX 367
  • [es sollte einen bestelten marktrichter die gebührende ehr erzeuget werden,] hat in widerigen ein marktrichter daß stillschweigen aufzulegen
    nach 1679 NÖsterr./ÖW. XI 86
  • bey der proposition und eroͤffnung des landtags ... wurde durch den landmarschallen das stillschweigen mit lauter stimme gebotten
    1770 Kreittmayr,StaatsR. 282
II Nichtäußern; auch im Sinne einer Aussageverweigerung
  • wird das stillschweigen des beklagten dermassen eine wůrckung einer bekantnuß auff sich tragen, das man ... gegen ihm mit der condemnation wird vollfahren moͤgen
    1591 Fischart,Daem. 219
  • [als de dener fraget de gemeine,] effte jemand ... wedder den einhelligen beroep [des Predigers] wat intobringen hadde ... desülve mit stillswygen ehren consenß antöget
    1594 Emden/Sehling,EvKO. VII 1 S. 483
  • wirket das blose stillschweigen keine annemung
    1758 Estor,RGel. II 311
  • das bekannte spruͤchwort: keine antwort ist auch eine antwort, zeigt an, daß das stillschweigen zu einer zeit, da jemand reden konnte und sollte, fuͤr ein gestaͤndniß gelte
    1798 RepRecht II 100
  • das stillschweigen wird nur bei gerichtlichen streitverhandlungen für ein geständniss angesehen
    1815 Gönner,EntwGesB. I 157
III Nichterwähnung, Nichtnennen
  • die muter oder der muͤterlich großuatter habendt nit von noͤten ire kinder erben zu setzen oder zu enterben, sunder sy moͤgendt sy mit stillschwigen fürgon vnd vnterlassen. denn das stillschwigen der muter oder des muterlichen großuatters ... dut so fil alß das enterben des vatters
    Murner,Inst. 1519 Bl. 48v
  • wo aber ein kriegsman in der rüstung ein testament mechte vnd seine kinder ietz oder nachgeboren nit mit nammen enterbt, sunder mit stilschweigen für gat, vnd wol wißte das er kinder het, sol sein stilschweigens fürgon für ein enterben erachtet werden
    1521 Murner,KaisStatR. S iiv
  • wenn aus mehreren kindern, deren daseyn dem erblasser bekannt war, eines ganz mit stillschweigen uͤbergangen wird, so kann es ebenfalls nur den pflichttheil fordern
    1811 ÖstABGB. § 776
IV
Verzicht auf das Einlegen von Rechtsmitteln; Verzicht auf alle Ansprüche; häufig im formelhaften Gebot des ewigen Stillschweigens 
  • [darumb pit jch,] mich von gethaner clag zuenntledigen, dem clager deßhalben ewigs stillschweygen aufzeladen
    1520 BairGO. 42r
  • soll alßdann dem diffamanten ... eyn genante zeit sein klag fürzubringen, mit dem anhang, wann er das nit thet, daß jme eyn ewig stillschweigen auffgelegt sein soll, angesetzt [werden]
    RKGO. 1555 II 25
  • [von dem gericht ist zu begehren,] wo solches [klage] innerhalb derselbigen zeit nit geschehe, ihme, dem kläger gegen den beklagten in angestelter forderung ein ewig stillschweigen auffzulegen
    1564 JülichLR. 165
  • wan nun der erbfrid vnd ban gewirckt ... soll derselbe innerhalb einem iahr seine klage jegen dem keuffer derentwegen außfuͤren, oder ... sol jme ein ewig stilschweigent aufferlagt sein
    1583 HadelnLR. II 11
  • [solle dem diffamanten ein gewisse zeit, seine clag fuͤrzubringen] mit dem anhang, wann er daß nicht thut, daß jhme ein ewig stillschweigen auffgelegt sein solle, angesetzt ... werden
    FrkLGO. 1619 II 2 § 5
  • ist der pupill seine spruͤch ... inner den nechsten 10 jahren nach erlangter vogtbarkeit fuͤrzubringen oder im widrigen ein ewiges stillschweigen zuhalten schuldig
    1669 ÖGerhabO. 425
  • daß er ... seine wieder hiesige kambmacher ausgesprengte diffamation wie zu recht gnugsam erweisen oder in entstehung dessen mit einem ewigen stillschweigen zu belegen seyn solle
    1689 Beier,Schelten 129
  • schliesset das auffgebot diejenigen, so sonst einen rechtmaͤßigen anspruch hatten, wenn sie sich zu rechter zeit nicht angeben, aus und legt ihnen ein ewig stillschweigen auf
    1709 Titius,GeistlR. 597
  • daß ersterem [aufforderer] sein recht auszufuͤhren aufgetragen, in ermanglung dessen aber das ewige stillschweigen diesfalls aufgeleget werde
    1781 ÖstAGO. § 66
  • bleibt dem richter nichts mehr uͤbrig als auf die von dem provokanten angebrachte ungehorsamsbeschuldigung die angedrohete strafe des ewigen stillschweigens nun wirklich zu erkennen
    1801 RepRecht VI 195
V Verschwiegenheit, Geheimhaltung; Schweigepflicht
  • wann die zeugen jr kundtschafft geben vnd gethon haben, als dann vnd darnach wirt jn solchs stillschweigen aufferlegt
    1553 Gobler,StatB. 133v
  • wann der zeuge auff die fragstuͤcke vnd beweiß articul abgehoͤret ist, sol demselben die aussage ... fuͤrgelesen ... vnd ihm als dann ein stillschweigen aufferlegt werden
    1603/05 HambGO. XXVIII 27
  • [die kanzleypersonen sollen] uͤber die ihnen anvertrauten geschaͤfte ... stillschweigen beobachten
    1791 Malblank,Kanzleiverf. I 237
VI implizite Zustimmung
  • der vatter [hat] die diebstähle verhelet, auch selbst mit antheil daran genohmen und durch sein boßhaften convenienz und stillschweigen approbiert
    1745 Schindler,VerbrFreib. 71
VII Unerwähntsein, Vergessenheit; in Stillschweigen stellen dem Vergessen anheimgeben
  • wir haben aber das alter inn sollicher ehre gehalten, das wir keines wegs geduldet, die namen der weysen inn stillschweygen zestellen
    1566 Pegius,CodJust. 110v
unter Ausschluss der Schreibform(en):
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