Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): stillschweigend

stillschweigend

, adj., adv.

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I still und heimlich; ohne ein Wort zu sagen; ohne ausdrückliche Erklärung
  • ik clage iw over den borchgrewen, dat dy stylle swygenden is getogen vor myne slote vnd heft my dy aff gewunnen
    1414 HistVjschr. 14 (1911) 423
  • keyser Ludwigs sune hait mit den andern churfuͤrsten das rechtt helffen sprechenn, das die chur das ampt by der Pfaltz ... blyben soll, vnd synes vatters keyser Ludwigs verdrag stilswigend vbergangen
    1. Hälfte 16. Jh. MAbh. 14, 3 (1879) 39
  • dan ich ye des klosters Maulprunnen alt hergepracht recht und gerechtikeit also stilschweigende nit weiss oder sol hinschleuffen lassen
    1557 ArchRefG. 8 (1910/11) 271
  • sobalde die engelsche gesanten ... disse zeitung des rumoirs zu Paris hetten vernomen, weren sei stilswigent uffgebrochen
    1588 BuchWeinsberg IV 21
II nicht ausdrücklich (vereinbart), ohne ausdrückliche Erklärung (erfolgt), implizit, konkludent
  • [was ein yede statt] jr selb für recht gesetzt, wirdt offt durch stilschweygund bewilligung des gantzen volcks ... veraͤndert
    1536 Fuchsperger,Inst. 3v
  • wo sollichs mit beder tail stilschweigenden oder außgedruckten bewilligung, oder in wilkürlicher rechtfertigung beschehe
    1544 Perneder,Regeln 37v
  • sollicher jetztgemelter summari proceß hat auch statt, wann die partheyen selbs guetwillig darein bewilligen, oder stillschweigund von dem ordenlichen rechten weichen
    NÖLGO. 1557 Bl. 29v
  • dieser eidt fuͤr gefehrde mag stillschweigendt wol vmbgangen vnd vnterlassen werden, vnd wirdt der proceß darauff nicht zunichten
    BrschwWolfenbHofGO. 1571 Tit. 35
  • es wird die assecuration eingetheilet in eine ausdruͤckliche und stillschweigende, in eine ohnbedingliche und bedingliche
    1753 Hellfeld I 335
  • wie lange ein miethcontract stillschweigend erneuert worden seye
    1762 Wiesand 739
  • bey voͤlkern, welche sich ... zusamm gethan und einem oder einigen die direction entweder ausdruͤcklich oder stillschweigend durch die acquiescenz uͤberlassen haben, hat es mit jetzterwaͤhnten pacto si non expresso, saltem tacito seine gute richtigkeit
    1770 Kreittmayr,StaatsR. 5
  • stilleschweigende kriegesgesetze bestehen in kriegesgebraͤuchen und machen das durch gewohnheit hergebrachte recht aus
    1771 Zincke,KriegsRGel. 3
  • wenn der landesherr jemand ein oͤffentliches amt ertheilt, so hat er ihn dadurch stillschweigend fuͤr volljaͤhrig erklärt
    1785 Fischer,KamPolR. I 124
  • handlungen, aus denen die absicht des handelnden mit zuverläßigkeit geschlossen werden kann, werden für stillschweigende willensäußerungen angesehn
    1794 PreußALR. I 4 § 58
  • stillschweigende willensäußerungen haben mit den ausdrücklichen gleiche kraft
    1794 PreußALR. I 4 § 59
  • bleibt die wegnahme immer diebstahl, es muͤste denn dieses betragen nur allein aus stillschweigender einwilligung zu erklaͤren seyn
    1798 Grolman,KrimRWiss. 163
  • kinder koͤnnen ohne ausdruͤckliche oder doch stillschweigende einwilligung des vaters keine guͤltige verpflichtung eingehen
    1811 ÖstABGB. § 152
  • man kann seinen willen nicht nur ausdruͤcklich durch worte ..., sondern auch stillschweigend durch solche handlungen erklaͤren, welche mit ueberlegung aller umstaͤnde keinen vernuͤnftigen grund, daran zu zweifeln, uͤbrig lassen
    1811 ÖstABGB. § 863
III ohne förmlichen Rechtsakt (bestellt); von Rechts wegen (bestellt, erfolgt); unwillkürlich
  • wiewol der man seiner eelichen hawßfrawen eynich besonnder vermechnuͤss irs zuschatzs oder heyratguts im gegeben, nit gethan hett, ... ist alle sein habe vnd gut ir darumb stilschweigend verpfendt
    NürnbRef.(1479/84) XXIII 2
  • [alle güter] in vnnser stat zwingen vnd benden gelegen, sind stillschwygend pfandtbar vnd verpflicht für alle offenbar bürden vnd schulden vnser stat
    1498 WormsRef. V 3, 5 § 2
  • es seind alle guͤter des manns von rechts wegen verpflicht für die heyrats gaabe zu entrichten, wie auch hinwiderumb der fraw guͤter verpflicht seind, ob schon in der eheberedung nichts daruon versehen, derhalben dann solche stillschweigende vnderpfande genant werden, darauff auch das weib, ob sie wolt, nit verzeihen kan
    1550 Gobler,Rsp. 20r
  • ein vnderpfandt ... wirt geteylt in ein stilschweigends vnd außtrucklichs, das stil schweigend vnderpfandt wirt vom rechten gesetzt, das außtrucklich oder nammhafft von menschen
    1550 Gobler,Rsp. 23v
  • welcher ein ligendt gut ... verleihet, so seind die frücht, so darauff wachsen ... dem verleiher stillschweigendt vmb die pension verpfendet
    WürtLR. 1555 S. 195
  • haben auch die pflegkinder ... auff jrer vormuͤnder haab vnd guͤter, in krafft stillschweigender verpfendung gemeiner recht, vor andern nachuolgenden gleubigern den vorgang
    1573 HallRef. 12
  • doch ist zwischen den außtruͤcklichen, vnd diesen stillschweygenden pfandschafften der vnderscheydt, daß die außtruͤckliche pfande anderß nicht dann mit jhrer darauff stehenden beschwaͤrungen (das ist, der pfandtschafft) moͤgen vereussert werden, die stillschweygende aber, moͤgen (wann sonst kein betriegliche gefehrde gebraucht wirt) wol vereussert werden, wo ferr kein verbott oder arrest darauff geschehen
    FrankfRef. 1578 II 19 § 9
  • verkauffte haab oder guͤter seyn stillschweigendt verpfendt, biß sie bezahlt werden
    1597 Meurer,Liberey II 168
  • 't recht van generale stilswijgende pandtschap
    1619 GeldernLR. IV 7 § 2
  • dieses pignus legale oder rechtliches stillschweigendes pfand wird dem creditori, sine ulla prævia contrahentium cautione, vel pignoris traditionele immediate, vel tacite a lege verordnet
    1688 Beckmann,Idea 333
  • nach jetzbesagten gläubigeren, welche außtrucklich und uf gewissen güteren in specie versicheret seind, kommen diejenige, so stillschweigende underpfändere haben und in rechten sonderlich befreyet seind
    1694 BaselRQ. I 2 S. 638
  • ein stillschweigend pfand, so in dem rechten tacita hypotheca genannt, soll dieselbe kraft und recht haben, als wann jemand ein unterpfand expressa conventione eingesetzt
    1739 Mevius,MecklLREntw. 795
  • weil auch die vormuͤnder ... gegen ihre pfleg-kinder mit stillschweigender verpfaͤndung ihrer guͤter haften
    1747 CCBrandenbCulmb. II 1 S. 614
  • ein stillschweigendes unterpfand heisset: wenn in den gesaͤzen zur sicherheit einer sache oder rechtes ein dingliches recht gesezet und geordnet wird
    1758 Estor,RGel. II 499
  • die kinder haben blos wegen desjenigen, was ihnen von ihrer mutter ... angefallen, ein stillschweigendes unterpfand in des vaters gütern
    1772 Pufendorf,HannovLREntw. Tit. 3 § 8
IV
von einem Vogt an einem Gericht mit geteilter Gerichtshoheit: formal gleichberechtigt, aber inaktiv teilnehmend
  • weist der scheffen, wer S. schleust vnd entschleust vor einen stilschweygenden vogt im hoff B.
    oJ. Eifel/GrW. II 525
unter Ausschluss der Schreibform(en):
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