Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Stillständer

Stillständer

, m.

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Mitglied der Kirchenaufsicht, des Stillstands (IV) 
  • [daß] ehegaumer und stillständer ... derglychen schädlichen ehen, mit ernstlichem abmahnen und verwahrnen, bestmüglichster maßen hinderhalten
    1620? ZürichKirchO. 586