Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Stillständer
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(Stillsaße)
stillschweigen
Stillschweigen
stillschweigend
stillsitzen
(Stillsitzer)
Stillstand
Stillständer
, m.
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Mitglied der Kirchenaufsicht, des Stillstands (IV)
bdv.:
Kirchenpfleger
- [daß] ehegaumer und stillständer ... derglychen schädlichen ehen, mit ernstlichem abmahnen und verwahrnen, bestmüglichster maßen hinderhalten1620? ZürichKirchO. 586