Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Stillstand

Stillstand

, m.

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I Nichtfortgang; Unterbrechung (der Tätigkeit); Innehalten; (zeitlich begrenzter) Zustand des Ruhenlassens (einer Sache); Wartezeit
bdv.: Stillheit
  • ob ainer ursach sins lenger stillstandß fürbrechte, die ain gericht für genůgsam erkannte, solte dieselb kuntschaft dannocht nach iars verschinung kraft haben
    1493 TübStR.(Rau/Sydow) 15
  • von dem tag des letsten ruefs soll mit dem pfand aber stillstand gehalten werden acht tag
    1567 WürtLändlRQ. I 218
  • [söllent sy keinen under inen sitzen lassen, der das allmusen nimpt] aber ime [soll] söllicher stillstand an synmen glympf und eeren inn ander weg nützit schaden
    1573 ZürichZftG. I 344
  • [daß das thum-capitul 50 jahr nach dato dieses aufgerichteten vertragbriefes nicht procediren sol] und sol vorgemeldter 50-jaͤhriger stillstand der sachen und suspensione litis ... unschaͤdlich seyn
    1576 Staphorst,HambKG. I 2 S. 371
  • [die sache solle bis zu] des römischen königs dienst im stillstand verpleiben
    1600 MGConst. IV 1126
  • welcher meister ... einen lehrjungen die geordneten 4 jahre wird außgelernt haben, derselbe soll die nechsten 3 jahre hernach einen stillstand halten
    1694 Gatterer,TechnolMag. I 94
  • einer, der zu einem meister angenommen zu werden verlanget, [soll] drey jahr seiner lehr- und zwey jahr der wanderszeit oder stillstands zugebracht haben
    1736 ZürichZftG. II 826
  • [hat einer außgelehrnet, soll er drey jahr stillstehen, bevor er zu einem meister kan angenommen werden] vnd der stillstandt ist so vermeint, wan ein solcher arbeith findt, bleibt es bey jetzt gesagtem gesatz
    1786 MellingenStR. 469
  • die protestirenden staͤnde ... versagten ihm [kammergericht] den unterhalt und veranlaßten dadurch dessen stillstand 
    1791 Malblank,Kanzleiverf. I 28
  • durch die widerspänstigkeit der weber, nicht arbeiten zu wollen, muß in wenigen tagen ein gänzlicher stillstand der fabriquen entstehen
    1794 Krüger,PreußManufakt. 687
  • gerichtslaͤgerung: ein stillstand der gerichte, waͤhrend dessen nichts verhandelt wird
    1801 RepRecht VIII 32
  • durch gaͤnzlichen stillstand der rechtspflege, z.b. in pest- oder kriegszeiten, wird ... verjaͤhrung gehemmet
    1811 ÖstABGB. § 1496
  • auf diese note erfolgte keine antwort, wohl aber ein stillstand in den verhandlungen uͤber die teutsche bundes- und laͤnderverfassung
    1815 AktWienKongr. II 197
II Aufschub, Sistierung, Verfahrensunterbrechung; Schub (VII), Moratorium, Stundung
  • [wir bitten] biß zu der visitatorn zukunfft eyn vffschub vnd styllstand geben
    1542 PrignitzVis. 305
  • [das] ain parthey jhr weisung oder gegenweisung im gesetzten termin nit volfüerte, vnnd darzwischen zeitlich vor auß gang desselben khain erstreckhung, schub, oder stillstand fürbrächte
    NÖLGO. 1557 Bl. 28v
  • an etlichen orten, als zu Brück in Flandern, werden treitaͤgige stillstaͤnde vnd verzüge, woh sie beklagter begert, zugelassen, vnd wird mit der handlunge, von treien zu treien tagen fort geschritten
    1565 Damhouder,Praxis 57r
  • [weilln aber domahls furs beste gehalten worden,] der sachen nuhr noch diesen letzten still- und unstandt biß zu gegenwertigem reichstagk zu vergönnen
    1604 ActaBrandenb. I 130
  • wann der stillstand verwilligt, habe es darbei sein bewenden, daz dem inferiori judici die händ gebunden
    1669 ÖLOProt. 16
  • es soll niemand umb einen abscheid eines gmeind-rechts, stillstand, gebot oder verbots, und all anderer sachen, worüber ein landrichter einigen abscheid gibet, mehr zu bezahlen schuldig seyn
    1718 GraubdnRQ. I 297
  • wider einen klaͤger, dessen klage in liquido beruhe und die schleunige execution nach sich ziehet, solle einem debitori nicht leicht ein stillstand bewilliget werden
    1721 WienUnivGO. § 40
  • denen guͤnstigen wuͤrkungen zu friedens-zeit wird beygezehlet ... das recht, moratorien oder stillstaͤnde wider die glaubiger auszufertigen
    1752 Greneck 83
  • wenn der stillstand nachgesucht wird, muͤssen saͤmmtliche glaͤubiger an dem gerichte, wo des schuldners vermoͤgen mit general-arrest belegt ist, ihre foderungen ... angeben
    1800 Klöntrup,Osnabr. III 203
III Unterbrechung von Feindseligkeiten, Waffenstillstand; (vorübergehende) Beendigung einer Auseinandersetzung
  • [wir wollen mit euch] fridlichen stilstand zu laisten von ytzund an bis uf nechstkunftig mitternacht ... annemen
    1. Drittel 16. Jh. Fries,OstfrkBauernkr. I 243
  • wan der richter oder ambtman von gerichts und obrigkait wögen fridt und stillstant pudt und wo das nit gehalden wuert, zu wandl 10 tal. ₰
    1. Hälfte 16. Jh. NÖsterr./ÖW. IX 309
  • soll ain ieder paursman zur zeit der ärnt oder im habernen ainer dem andern in dem kornfeld vierzehen tag und im haberfeld drei wochen frid und stilstand halten und hiewider kainer den andern alda im feld mit seinem viech uberschlahen
    1594 Oberbayern/GrW. VI 142
  • so wollen sie ... bis dato der wehr und waffen halber einen stillstand halten
    1622 EidgAbsch. V 2, 1 S. 299
  • daß die kron schweden selbst den stillstand der waffen suchen
    1652 ProtBrandenbGehR. IV 509
  • [ein gewalt ist] wo der gewalt wider gebottenen stillstand auff auffgesetzte poͤnfall veruͤbet wird
    1679 TractIurIncorp. XVII 4
  • [von unerlaubten vertheidigungsmitteln:] wenn man den stillstand und andere tractaten misbrauchet, um den feind unversehens zu uͤberfallen
    1758 v.Justi,Staatsw. I 107
  • laͤngere stillstaͤnde, welche der abrede nach mehr jahre lang dauren sollen, haben naturam pacis an sich
    1770 Kreittmayr,StaatsR. 47
IV
in der Schweiz: (Versammlung der) Kirchenaufsicht; ua. mit gerichtlichen Funktionen
  • die sachen, so zue Zolliken sind fürgefallen innert und ussert den monatlichen st[ill]ständen 
    1640 SchweizId. XI 1028
  • daß auch den stillständen uff der landtschafft, ein ufsehen uff die übertretter des gr. mandats zehalten anbefohlen seige
    1650 ZürichKirchO. 951
  • ward auf gethane meine frag im stillstand ... einhällig geantwortet
    1748 SchweizArchVk. 46 (1950) 52
  • ist den 13ten Juny 1756 in ehrbarkeitlichem stillstand zu W. approbirt
    1756 Niedersimmental 181
  • wenn sie in ihrem stillstand etwas gemeinds-sachen und geschäften wegen sich zu berahten haben
    1780 Niedersimmental 199
unter Ausschluss der Schreibform(en):
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