Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Stillstand
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(Stillsaße)
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Stillschweigen
stillschweigend
stillsitzen
(Stillsitzer)
Stillstand
, m.
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I
Nichtfortgang; Unterbrechung (der Tätigkeit); Innehalten; (zeitlich begrenzter) Zustand des Ruhenlassens (einer Sache); Wartezeit
bdv.:
Stillheit
- ob ainer ursach sins lenger stillstandß fürbrechte, die ain gericht für genůgsam erkannte, solte dieselb kuntschaft dannocht nach iars verschinung kraft haben1493 TübStR.(Rau/Sydow) 15
- von dem tag des letsten ruefs soll mit dem pfand aber stillstand gehalten werden acht tag1567 WürtLändlRQ. I 218Faksimile (ca. 53 KB)
- [söllent sy keinen under inen sitzen lassen, der das allmusen nimpt] aber ime [soll] söllicher stillstand an synmen glympf und eeren inn ander weg nützit schaden1573 ZürichZftG. I 344
- [daß das thum-capitul 50 jahr nach dato dieses aufgerichteten vertragbriefes nicht procediren sol] und sol vorgemeldter 50-jaͤhriger stillstand der sachen und suspensione litis ... unschaͤdlich seyn1576 Staphorst,HambKG. I 2 S. 371Faksimile - in Google Books
- [die sache solle bis zu] des römischen königs dienst im stillstand verpleiben1600 MGConst. IV 1126Faksimile - digitalisiert im Rahmen des Projekts dMGH
- welcher meister ... einen lehrjungen die geordneten 4 jahre wird außgelernt haben, derselbe soll die nechsten 3 jahre hernach einen stillstand halten1694 Gatterer,TechnolMag. I 94Faksimile - digitalisiert von der UB Bielefeld
- einer, der zu einem meister angenommen zu werden verlanget, [soll] drey jahr seiner lehr- und zwey jahr der wanderszeit oder stillstands zugebracht haben1736 ZürichZftG. II 826
- [hat einer außgelehrnet, soll er drey jahr stillstehen, bevor er zu einem meister kan angenommen werden] vnd der stillstandt ist so vermeint, wan ein solcher arbeith findt, bleibt es bey jetzt gesagtem gesatz1786 MellingenStR. 469Faksimile - digitalisiert im Rahmen der "Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen online"
- die protestirenden staͤnde ... versagten ihm [kammergericht] den unterhalt und veranlaßten dadurch dessen stillstand1791 Malblank,Kanzleiverf. I 28Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- durch die widerspänstigkeit der weber, nicht arbeiten zu wollen, muß in wenigen tagen ein gänzlicher stillstand der fabriquen entstehen1794 Krüger,PreußManufakt. 687
- gerichtslaͤgerung: ein stillstand der gerichte, waͤhrend dessen nichts verhandelt wird1801 RepRecht VIII 32Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- durch gaͤnzlichen stillstand der rechtspflege, z.b. in pest- oder kriegszeiten, wird ... verjaͤhrung gehemmet1811 ÖstABGB. § 1496Faksimile - digitalisiert vom Max-Planck-Institut für europäische Rechtsgeschichte
- auf diese note erfolgte keine antwort, wohl aber ein stillstand in den verhandlungen uͤber die teutsche bundes- und laͤnderverfassung1815 AktWienKongr. II 197
II
Aufschub, Sistierung, Verfahrensunterbrechung; Schub (VII), Moratorium, Stundung
- [wir bitten] biß zu der visitatorn zukunfft eyn vffschub vnd styllstand geben1542 PrignitzVis. 305
- [das] ain parthey jhr weisung oder gegenweisung im gesetzten termin nit volfüerte, vnnd darzwischen zeitlich vor auß gang desselben khain erstreckhung, schub, oder stillstand fürbrächteNÖLGO. 1557 Bl. 28vVolltext (und Faksimile) - in DRQEdit
- an etlichen orten, als zu Brück in Flandern, werden treitaͤgige stillstaͤnde vnd verzüge, woh sie beklagter begert, zugelassen, vnd wird mit der handlunge, von treien zu treien tagen fort geschritten1565 Damhouder,Praxis 57rVolltext (und Faksimile) - in DRQEdit
- [weilln aber domahls furs beste gehalten worden,] der sachen nuhr noch diesen letzten still- und unstandt biß zu gegenwertigem reichstagk zu vergönnen1604 ActaBrandenb. I 130
- wann der stillstand verwilligt, habe es darbei sein bewenden, daz dem inferiori judici die händ gebunden1669 ÖLOProt. 16
- es soll niemand umb einen abscheid eines gmeind-rechts, stillstand, gebot oder verbots, und all anderer sachen, worüber ein landrichter einigen abscheid gibet, mehr zu bezahlen schuldig seyn1718 GraubdnRQ. I 297Faksimile - digitalisiert im Rahmen von "E-Periodica. Schweizer Zeitschriften Online"
- wider einen klaͤger, dessen klage in liquido beruhe und die schleunige execution nach sich ziehet, solle einem debitori nicht leicht ein stillstand bewilliget werden1721 WienUnivGO. § 40Faksimile - in Google Books - in Google Books
- denen guͤnstigen wuͤrkungen zu friedens-zeit wird beygezehlet ... das recht, moratorien oder stillstaͤnde wider die glaubiger auszufertigen1752 Greneck 83Faksimile - digitalisiert in Kooperation mit der Universitätsbibliothek Heidelberg
- wenn der stillstand nachgesucht wird, muͤssen saͤmmtliche glaͤubiger an dem gerichte, wo des schuldners vermoͤgen mit general-arrest belegt ist, ihre foderungen ... angeben1800 Klöntrup,Osnabr. III 203
III
Unterbrechung von Feindseligkeiten, Waffenstillstand; (vorübergehende) Beendigung einer Auseinandersetzung
bdv.:
Stillehaltent
vgl.
Stillstandstraktat
- [wir wollen mit euch] fridlichen stilstand zu laisten von ytzund an bis uf nechstkunftig mitternacht ... annemen1. Drittel 16. Jh. Fries,OstfrkBauernkr. I 243
- wan der richter oder ambtman von gerichts und obrigkait wögen fridt und stillstant pudt und wo das nit gehalden wuert, zu wandl 10 tal. ₰1. Hälfte 16. Jh. NÖsterr./ÖW. IX 309Faksimile (ca. 34 KB)
- soll ain ieder paursman zur zeit der ärnt oder im habernen ainer dem andern in dem kornfeld vierzehen tag und im haberfeld drei wochen frid und stilstand halten und hiewider kainer den andern alda im feld mit seinem viech uberschlahen1594 Oberbayern/GrW. VI 142Faksimile (ca. 307 KB)
- so wollen sie ... bis dato der wehr und waffen halber einen stillstand halten1622 EidgAbsch. V 2, 1 S. 299
- daß die kron schweden selbst den stillstand der waffen suchen1652 ProtBrandenbGehR. IV 509Faksimile - in Google Books
- [ein gewalt ist] wo der gewalt wider gebottenen stillstand auff auffgesetzte poͤnfall veruͤbet wird1679 TractIurIncorp. XVII 4Faksimile - digitalisiert von der Universitätsbibliothek Heidelberg
- [von unerlaubten vertheidigungsmitteln:] wenn man den stillstand und andere tractaten misbrauchet, um den feind unversehens zu uͤberfallen1758 v.Justi,Staatsw. I 107Faksimile (ca. 46 KB)
- laͤngere stillstaͤnde, welche der abrede nach mehr jahre lang dauren sollen, haben naturam pacis an sich1770 Kreittmayr,StaatsR. 47Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
IV
in der Schweiz: (Versammlung der) Kirchenaufsicht; ua. mit gerichtlichen Funktionen
vgl.
Stillständer
- die sachen, so zue Zolliken sind fürgefallen innert und ussert den monatlichen st[ill]ständen1640 SchweizId. XI 1028Faksimile - digitalisiert in der Onlineversion des Schweizerischen Idiotikons
- daß auch den stillständen uff der landtschafft, ein ufsehen uff die übertretter des gr. mandats zehalten anbefohlen seige1650 ZürichKirchO. 951
- ward auf gethane meine frag im stillstand ... einhällig geantwortet1748 SchweizArchVk. 46 (1950) 52
- ist den 13ten Juny 1756 in ehrbarkeitlichem stillstand zu W. approbirt1756 Niedersimmental 181Faksimile - digitalisiert im Rahmen der "Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen online"
- wenn sie in ihrem stillstand etwas gemeinds-sachen und geschäften wegen sich zu berahten haben1780 Niedersimmental 199Faksimile - digitalisiert im Rahmen der "Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen online"