Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Stillstandsbefehl
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Stillschweigen
stillschweigend
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(Stillsitzer)
Stillstand
Stillständer
Stillstandsartikel
Stillstandsbefehl
, m.
gerichtliches Handlungsverbot, Gebot der Verfahrensunterbrechung
- mit erthailung solcher schein- oder stillstandtsbeuelchen [soll] bey den cantzleyen niemand wider gebuͤr auffgehalten werdenBairLR. 1616 S. 46Faksimile - digitalisiert in Kooperation mit der Universitätsbibliothek Heidelberg
- ich hab zwar wol demselben mit aus-wuͤrckung eines stillstands-befelchs bey der hochloͤbl. regierung gedrohet, allein hat er sich nicht abschrecken lassen1670 Abele,Unordn. I 221Faksimile - digitalisiert in Kooperation mit der Universitätsbibliothek Heidelberg
- inhibition: gerichtlich verbot, stillstandsbefehl1793 Krafft,JurWB. 203