Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Stillstellung
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Stillstellung
, f.
Enthebung (aus einem Amt), Verbot (der Berufsausübung)
- bapst Eugenii stillstellung1580 Wurstisen,BaslerChr. 300
- daß uff ein schnyder, neyeren, krößleren ... welche die nüwen und kostlichen gatungen uff bann bringend, ... flyssige spächen gemachet, und wo die ein und ander ... fehlbar funden wurde, solle gägen sölichen mit gfangenschafft, stillstellung deß handtwerchs, auch ... verwysung [verfahren werden]1636 ZürichKirchO. 800
- alles bey hoher straff und stillstellung oder entsazung von dem notariat1771 BernStR. VII 1 S. 554Faksimile - digitalisiert im Rahmen der "Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen online"
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