Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Stillstrafe
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stillstehen
Stillstehen
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Stillstellung
Stillstrafe
, f.
Strafe für (heimlichen) Holzdiebstahl
- die stiell straff: item welcher ein ghrunen buechen stham in der stiell absegk, sall gestrafft werden vor zwen fl.1548 RheingauLändlRQ. 140
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