Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Stillwächter

Stillwächter

, m.

ein Nachtwächter
  • die schreiwacht betreffend, solle ein jeder, sowohl alß ein stillwächter, waß er strafbar siehet und höret, gleich anzeigen
    1611 WürtLändlRQ. II 198