Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Stimmengleichheit

Stimmengleichheit

, f.

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auch Stimm- 

I Abstimmungspatt; gleiche Anzahl von Stimmen (III) für beide (oder mehrere) Optionen bei einer Abstimmung oder Wahl
  • haben die [gerichts-]praͤsidenten und direktoren der kollegien nicht allein ein stimmrecht, sondern sie koͤnnen sogar bey einer stimmgleichhheit durch ihren nachherigen beytritt die ueberstimmung bewirken
    1785 Fischer,KamPolR. II 191
  • der rektor [der Universität] hat darinn [konciliarversammlungen] den vortrag und eine entscheidende stimme im fall einer stimmengleichheit 
    1788 Gadebusch,Staatskunde II 141
  • faͤllt ... eine stimmengleichheit zwischen beiden religionsverwandten vor, so giebt ein allgemeiner reichstag und die vergleichung zwischen dem kaiser und den gesammten reichsstaͤnden den ausschlag
    1792 Herchenhahn,Reichshofrat I 604
  • bey vorhandener stimmengleichheit muß der streit [über gemeinschaftliches Eigentum] durch compromiß, oder wenn auch darüber die theilnehmer sich nicht einigen können, durch richterlichen ausspruch entschieden werden
    1794 PreußALR. I 17 § 23
  • ist die entscheidende stimme des reichshofrathspräsidenten bei vorhandener stimmengleichheit noch nie bezweifelt worden
    1804 Gönner,StaatsR. 514
  • decrete und bescheide ... welche nicht definitiv sind, erlaͤßt der landrichter allein; bei denjenigen aber, die eine definitive kraft haben, treten die gerichtsmitglieder zusammen und entscheiden nach der stimmenmehrheit. bei stimmengleichheit entscheidet der richter
    1808 Bayern/Pölitz,Verf. I 1 S. 104
  • bei stimmengleichheit [im Staatsrat] giebt die stimme des staatskanzlers den ausschlag
    1810 Rabe,PreußG. X 447
  • der vorstand [eines Obergerichts] hat nur bei stimmengleichheit eine, und zwar die entscheidende stimme
    1815 Gönner,EntwGesB. II 108
II Übereinstimmung einer Stimme (I) (mit einer anderen)
  • M., deren die stimmgleichheit die gesichtsaͤhnlichkeit bestaͤttigte
    A.G. Marini, Printz Kalloandro übersetzt II (Nürnberg 1656) 171
unter Ausschluss der Schreibform(en):