Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Stipendiatengeld
Artikel davor:
(Stinkefleisch)
stinken
stinkendig
Stint
Stintflock
Stinthake
Stintwicht
(Stintzoll)
Stipendialordnung
Stipendiat
Stipendiatengeld
, n.
auch Stipendiat-
Geldsumme für den Unterhalt von Stipendiaten; als pauschale Zuwendung des Landesherrn an eine Institution oder einzeln an die Stipendiaten ausgezahlte Summe
Geldsumme für den Unterhalt von Stipendiaten; als pauschale Zuwendung des Landesherrn an eine Institution oder einzeln an die Stipendiaten ausgezahlte Summe
bdv.:
Stipendigeld,
Stipendiumgeld
- die verordente einnehmer und verwalter des stipendiatengelts1560 Hessen/Sehling,EvKO. VIII 174Faksimile - digitalisiert von der UB Heidelberg
- wie ... das järliche stipendiatengeld ... proportionabiliter umbzulegen [sei]1608 WürtLTA.2 III 149
- wann dieser knaben einer erwachsen, oder sonsten seine stimme mutirt, ist ihme zu einem stipendiatgeldt 75 fl. ... bewilligt wordenum 1615 Smijers,Hofmusik I 158
- weil solche [stipendiaten-]gelltter auß dem armen-casten, vnnd hailligen jn staͤtten vnnd doͤrffern gemeinigklich genommen werden, vnnd aber selbige anietzo mehrentheil erarmet ... das solche stipendiaten-gelltter alsdann von dem gemeinen saͤckhel der staͤtt vnnd aempter, ... auch von den vermoͤglichen spittaͤlen, caͤsten vnnd kellern, auch anderem gemeinem einkommen, ersetzt werde1641 Reyscher,Ges. XI 2 S. 135
- damit jhr die ... stipendiatengelder ... jaͤrlich auff die gewoͤhnliche zwey ziel ... nach Marpurg dem ephoro vnd oeconomo der stipendiaten ... lieffern lasset1653 HessSamml. II 170Faksimile (ca. 308 KB)
- wegen einbringung der stipendiaten-gelder soll weder botten-lohn noch sonsten einiger unkosten verrechnet werden1684 HessSamml. III 282Faksimile (ca. 428 KB)