Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Stockeisen

Stockeisen

, n.

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Münzprägestempel
  • zalt ich dem ... burger, sigl- und wappenstainschneider alhie, wegen dass er auf aines löblichen stattraths verordnung auf zween neue stockeisen gemainer statt prägg zu denen rathsverehrpfenning, weiln die alten nit mehr zu gebrauchen gewest, geschnitten, für sein bemühung 18 fl.
    1614 JbKunsthistKaiserh. 18 (1897) p. 174
unter Ausschluss der Schreibform(en):