Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Stockgefälle

Stockgefälle

, n.

im Opferstock gesammelte Geldsumme
  • [dass sich die] stockh vnd wax gefel ... der letztern jahr hero von siben in acht hundert gulden ... erstreckht
    1645 BayrJbVk. 1954 S. 63