Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Stockhof

Stockhof

, m.

Wirtschaftshof, auf dem ein Stock (VI) steht
  • dass die ... herren des thumbcapittuls einen schleussigen stock auff dem hoff, den man nent den stockhoff, halten sollen
    1482 NrhArch. 7 (1870) 51
  • [dass der] stockhof aber zu errichtung eines zucht- oder arbeits-hauses sehr vortraͤglich ... waͤre
    1728 CAustr. IV 509