Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Stockmeisterei

Stockmeisterei

, f.

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I Amt, Tätigkeit eines Stockmeisters (I) 
  • ist die M.R.s nachgelosen witiw ... von eim e. rath geurlaubt worden, welche acht und zwenzig jar zu T. die stockmaisterei versorgt und dienerin gewesen ist
    1578/1601 TrautenauChr. 239
II zuchtmeisterliches Verhalten, Züchtigung
  • [schuldisciplin:] es sol aber nicht eine tyrannie, stockmeistereie oder wütriges wesen, mit ... schlagen oder beschedigunge der gesundheit hiemit gestiftet sein
    1585 Lauenburg/Sehling,EvKO. V 446