Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Stockung

Stockung

, f.

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I (Festsetzen und) Markieren einer Grenze (mit Stöcken IV 1)
  • wer es aber sach, dass dieselbige erben nicht vertrügen noch der stockungh vnd steinigung, ... so soll es wieder zusammen kommen [wie vorgewest]
    nach 1553 Hunsrück/GrW. II 172
II Festsetzung im Stock (VI) 
  • vmme vangene gestlicher lude ... vnd dotslach vnd stocktinge [!] vnd ander smaheit, die die von W. ... dan hebben
    1314 IlsenburgUB. I 181
  • vmme zodane gemochte angst, pyninge, stokkinge vnd alles hones deshaluen beschen, scollen se eren scaden wetten
    1480 DithmUB. 84
III Stillstand, Aussetzung, Unterbrechung
bdv.: Stocken
  • daß infolge zu hohen preises stockung des absatzes eingetreten sei
    1778 LippstadtHeimatb. 51
  • wodurch [Tod des Kurfürsten] die reichstagsgeschaͤfte geraume zeit in stockung geraten waren
    1791 Malblank,Kanzleiverf. I 335
  • eine fortdauernde stockung im handel
    1801 Proff,SchiffRhein 36
  • es haben daher alle regierungen in ermangelung von metall oder bey entstehenden stockungen im verkehr [der Zahlungsmittel] hülfs anstalten getroffen
    1810 Botzenhart,Frhr.v.Stein III 323
unter Ausschluss der Schreibform(en):