Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Störarendator

Störarendator

, m.

Pächter der Gerechtsame (I) zum Störfang in einem best. Fanggebiet, mit exklusivem Fang- und Verkaufsrecht
  • stöhr-partitanten [thun] ... dem stöhr-arendatori schädliche und gewaltige eingriffe ... und [haben] durch den so übel zugerichteten fisch den stöhrhandel ... in nicht geringe verkleinerung und abnahme gebracht
    1683 Benecke,FischOWPreuss. 306
unter Ausschluss der Schreibform(en):