Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): stören

stören

, v.
I behindern, beeinträchtigen; hindern, verhindern; unterdrücken, bekämpfen
II (als Handwerker) im Wege der 1Stör (II) arbeiten; auch: als Störer (II) arbeiten, ein Handwerk ohne Meisterrecht oder Zunftzugehörigkeit ausüben
III unerlaubt, insb. ohne erforderliche Konzession Handel treiben; als Störer (III) arbeiten
IV Kurpfuscherei betreiben, als Störer (IV) arbeiten
V zerstören, vernichten
VI von einem Stiftsgut (III): stiften und stören mit einem Stiftsmann (II) besetzen und diesen wieder entsetzen