Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): stören
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Stoppelland
Stoppelschwein
Stoppelweide
Stöppermeister
1Stör
2Stör
Störarendator
Störber
Storch
Storchenschnabel
stören
, v.I behindern, beeinträchtigen; hindern, verhindern; unterdrücken, bekämpfen
II (als Handwerker) im Wege der 1Stör (II) arbeiten; auch: als Störer (II) arbeiten, ein Handwerk ohne Meisterrecht oder Zunftzugehörigkeit ausüben
III unerlaubt, insb. ohne erforderliche Konzession Handel treiben; als Störer (III) arbeiten
IV Kurpfuscherei betreiben, als Störer (IV) arbeiten
V zerstören, vernichten
VI von einem Stiftsgut (III): stiften und stören mit einem Stiftsmann (II) besetzen und diesen wieder entsetzen
Artikel danach:
Störer
Störerei
Störerin
störerweise
Störerwerk
(Störeschläger)
Störfang
(Störfänger)
Störfangkontrakt