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Störer

, m.
I Beeinträchtiger, (Rechts-)Verletzer; insb. in Bezug auf die öffentliche Ruhe (I) und Ordnung (I) sowie den Besitz
II Handwerker (ohne Zunftbindung), der im Haus des Kunden auf Taglohnbasis arbeitet; auch: jmd., der ein zünftisches Handwerk ausübt, ohne der Zunft als Meister anzugehören, Pfuscher 
III jmd., der unerlaubt, ohne Konzession Handel treibt; auch: wie Storger 
IV Kurpfuscher, Quacksalber 
V wie Stiftsherr (III); formelhaft: Stifter und Störer Inhaber des Rechts zu stiften und abzustiften
I unerlaubte Ausübung eines zunftgebundenen Handwerks; Tätigkeit als Störer (II) 
II unerlaubter Handel; Tätigkeit als Störer (III) 
III Kurpfuscherei, Tätigkeit als Störer (IV) 
weibl. Störer (V) 
einem Störer (II) gleich
wie Störerei (I)