Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Störerei

Störerei

, f.

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I unerlaubte Ausübung eines zunftgebundenen Handwerks; Tätigkeit als Störer (II) 
bdv.: Störerwerk
  • welcher ihme schon selbst pinden würdet, dem soll doch einem andern zu pinten und als stererei verboten sein
    1565 PreßbZftUrk. 54
  • alls wir diese geclagte störerey und unbefugtes vornehmen [durch zween segschmiedt] ... abschaffen unnd ... die meister des kupfferschmidt handtwercks bey ihren erlangten freyheitten und privilegien erhalten sehen wolten
    1590 Hornschuch,Keßler. 459
  • fürstliche resolution wegen aufheb- und abschaffung der goldschmid, so sich hin und wider der stererei gebrauchen
    1601 JbKunsthistKaiserh. 18 (1897) p. 138
  • klagen von denen burgerlichen handwercks-leuthen wider die außwendige stoͤrerey 
    1693 CAustr. I 464
  • pfuscherey und stererey, da nemlich der gesell nicht für seinen meister, sondern fuͤr sich selbst oder andere arbeitet, ist ihme ebenfalls verboten
    1774 Wagner,Civilbeamte II 145
II unerlaubter Handel; Tätigkeit als Störer (III) 
  • verderblicher fuͤrkauf, stoͤhrerey und unordentliche handthierung der leinwand, es geschehe heimlich in denen haͤusern oder oͤffentlich an denen kirch-taͤgen, jahr oder wochen-maͤrckten [werden verboten]
    1715 CAustr. III 795
  • [so werden] in gedachter wildpret- und feder-kraͤmerey ... stoͤrerey und vorkauffung mehr als jemalen ganz ungescheuet getrieben
    1723 CAustr. IV 136
III Kurpfuscherei, Tätigkeit als Störer (IV) 
  • mandat wieder die eingerissene stoͤhrerey in der medicin und chirurgie
    1706 AltenburgSamml. I 184
  • [leuthe welche] sich an heimblichen orthen aufhalten und mit stöhrerey ernähren, worunter zu zehlen alte weiber, juden und andere dergleichen in arte chirurgica unerfahrene oder darzu nicht berufene leüthe
    1747 MittDBöhm. 42 (1904) 382
  • diese physici muͤssen ... mit aͤußerstem fleiße dahin sehen, daß auch wundaͤrzte, apotheker, bader und hebammen der medicinal-ordnung nachleben, sie muͤssen alle stoͤhrereyen und pfuschereyen unterdruͤcken
    1802 Krünitz,Enzykl. 86 S. 569
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