Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Störpartitant

Störpartitant

, m.

Fischhändler ohne die nötige Konzession
  • stöhr-partitanten, welche nicht allein heimlich, sondern auch wol offentlich ... den stöhr aufkauffen ... und bey nachtzeiten an die englischen schiffe verpartiren und verkauffen
    1683 Benecke,FischOWPreuss. 306
  • dasz die stöhr-partitanten exemplariter bestraffet ... werden sollen
    1683 Benecke,FischOWPreuss. 306
unter Ausschluss der Schreibform(en):