Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Störpartitant
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Störgarn
Storger
Störhandel
Störhändler
(storieren)
Störkäufer
1Störmeister
2Störmeister
Störmenger
Störnis
Störpartitant
, m.
Fischhändler ohne die nötige Konzession
vgl.
Störhändler
- stöhr-partitanten, welche nicht allein heimlich, sondern auch wol offentlich ... den stöhr aufkauffen ... und bey nachtzeiten an die englischen schiffe verpartiren und verkauffen1683 Benecke,FischOWPreuss. 306
- dasz die stöhr-partitanten exemplariter bestraffet ... werden sollen1683 Benecke,FischOWPreuss. 306
Artikel danach:
störrig
Störschreiber
Störung
Storzel
Stoß
Stoßacker
Stoßdegen
Stoßeis
(Stößelpfennig)