Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Stollenarbeit

Stollenarbeit

, f.

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Tätigkeit der Bergleute im Stollen (I) 
  • die pursche zu anderer als stollen-arbeit ohne vorbewust des hauptmanns gebraucht, und dennoch ihr lohn uff den stollen verschreiben
    1693 Schönberg,Berginformation 51
  • damit keine berg-leute ... von denen stolln-steigern ... ohne ... vorhergehende anordnung ... zur stolln-arbeit genommen, sondern wie bey denen gewerken-zechen geschiehet, die bereits verhandene lehr-haͤuer mit vor ort gebrauchet werden moͤgen
    1749 CAug. Forts. I 1 Sp. 1397
unter Ausschluss der Schreibform(en):