Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Stollengebühr
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Stolgebühr
Stolgeld
Stolhof
stolkens
Stollen
stollen
Stollenarbeit
Stollenarbeiter
Stollenbau
Stollengebühr
, f.
auch Stoll-
an einen Stöllner für die (Mit-)Nutzung seines Stollens (I), insb. Erbstollens zu leistende Geldsumme
an einen Stöllner für die (Mit-)Nutzung seines Stollens (I), insb. Erbstollens zu leistende Geldsumme
vgl.
Erbstollengebühr
- die gewercken ... wolten das wasser ... zu tag ausziehen, denen soll es nichts helffen, sondern dessen ungeachtet dem stoͤllner zu voͤlligen abtrag der stollen-gebuͤhr verbunden seyn1693 Schönberg,Berginformation 193
- wenn auch die gewerken aus ihrem tiefsten die waͤsser ... um der stollengerechtigkeit zu entgehen, durch kuͤnste ... zu tage ausziehen lassen wollten: sollen sie doch dem erbstoͤllner ... zur abtragung der voͤlligen stollgebuͤhr verbunden seyn1784 Wagner,CJMet. 367Faksimile - in Google Books