Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Stollengebühr

Stollengebühr

, f.

auch Stoll- 
an einen Stöllner für die (Mit-)Nutzung seines Stollens (I), insb. Erbstollens zu leistende Geldsumme
  • die gewercken ... wolten das wasser ... zu tag ausziehen, denen soll es nichts helffen, sondern dessen ungeachtet dem stoͤllner zu voͤlligen abtrag der stollen-gebuͤhr verbunden seyn
    1693 Schönberg,Berginformation 193
  • wenn auch die gewerken aus ihrem tiefsten die waͤsser ... um der stollengerechtigkeit zu entgehen, durch kuͤnste ... zu tage ausziehen lassen wollten: sollen sie doch dem erbstoͤllner ... zur abtragung der voͤlligen stollgebuͤhr verbunden seyn
    1784 Wagner,CJMet. 367